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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14

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IGL:
Nein, er war noch in der Bewährungszeit.

IGL:

--- Zitat von: RsQ am 14.12.2020 12:33 ---
--- Zitat von: IGL am 14.12.2020 12:06 ---Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.

--- End quote ---

Man weiß ja, dass das im Alltag öfter so ist. Aber warum? D.h. warum können sich die Beteiligten nicht einfach so professionell zusammenreißen, dass eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsgebers/Dienstherrn möglich ist? Arbeit hat immer auch etwas mit Professionalität zu tun - da muss niemand der dickste Kumpel sein ...

--- End quote ---

Ich vermisse die Professionalität an meiner Schule in manchen Bereichen, unter anderem hinsichtlich des Führungsverständnisses. Die Schulleitung hat enorme Macht und kann, solange sie den Bogen nicht überstrapaziert und sich juristisch angreifbar macht, schalten und walten, wie es ihr beliebt.
Was mir in den letzten Jahren ebenfalls sehr deutlich vor Augen geführt wurde: Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde hat vor allen Dingen ein Interesse - die Schule soll geräuschlos laufen, ohne Probleme zu verursachen. Dann ist die Welt in Ordnung. Das heißt beispielsweise, dass die Schulleitung grundsätzlich Rückendeckung erhält, unliebsames Personal zu entsorgen und somit den ruhigen und geräuschlosen Status quo wieder herzustellen.

Subversive Elemente haben daher einen schweren Stand.

WasDennNun:
Ist das jetzt Lob oder Kritik oder einfach nur Sachstandsbericht?

Neuer12:

--- Zitat von: 2strong am 14.12.2020 12:02 ---Jetzt erkenne ich erst, um welchen Fall es sich hier handelt:

Nach meiner Erinnerung bist Du bereits mehrfach als Oberstudienrat beurteilt worden (Regelbeurteilungen). Die letzten beiden Regelbeurteilungen entsprachen der Gesamtnote 1 (Bestnote). Die Kollegin ist zuletzt als Oberstudienrätin mutmaßlich ebenfalls mit 1 beurteilt worden, zuvor als Studienrätin mit 1. Ist der Sachverhalt soweit korrekt?

--- End quote ---
Ja und seit Mai ist sie OStR. Und hat da mit Sicherheit auch eine 1,0 bekommen

2strong:
Wenn das Deine absehbar einzige Chance auf Beförderung ist und die Durchführung eines Auswahlgesprächs nicht vorgeschrieben war (z. B. durch Auswahl- oder Beförderungsrichtlinie), solltest Du klagen, denn Deine 1 in der vorletzten Beurteilung wiegt deutlich mehr als die 1 der Konkurrentin im damals noch niedrigeren Statusamt. Das ist deshalb von Bedeutung, weil vorhergehenden Beurteilungen regelmäßig höhere Bedeutung zugemessen ist, als den Momentaufnahmen von Auswahlgesprächen.

Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 209/11
"Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen; Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen; so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen), war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet."

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.11, 4 S 2543/11,
"Gerade mit Blick auf Vorstellungsgespräche gewinnt der Aspekt an Bedeutung, dass ein solches Gespräch allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln kann und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat."

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