Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
HansPeter:
Hallo liebe Leute,
ich habe die Zusagen für eine Stelle in einem Ministerium erhalten. Meine Frage bezieht sich auf die Eingruppierung. Die Stelle war ausgeschrieben mit "EG 11 TV-L, bis zur A 13". Wie kann eine Stelle von EG 11TV-L bis A13 eingruppiert sein? Mir fehlt das Verständnis, in Bezug auf die finanzielle Differenz für den Arbeitnehmer respektive Beamten.
Ich verfüge über ein wissenschaftliches Hochschulstudium, Abschluss Master of Science. Tendenziell würde ich also gern ab EG 13 arbeiten wollen. In der Stellenausschreibung heißt es weiter, dass die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht. Was würde das für mich heißen - Verbeamtung A11 oder A13? Wovon ist dies abhängig?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße HP
Spid:
Die Entgeltgruppen der TB und die Besoldungsgruppen der Beamten stehen in keinem inneren Zusammenhang zueinander. Ein und dieselbe Tätigkeit kann bei einem Beamten zur A10 und bei einem TB zu E6 führen.
Verbeamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
newT:
--- Zitat von: HansPeter am 09.12.2020 11:51 --- Die Stelle war ausgeschrieben mit "EG 11 TV-L, bis zur A 13". Wie kann eine Stelle von EG 11TV-L bis A13 eingruppiert sein? Mir fehlt das Verständnis, in Bezug auf die finanzielle Differenz für den Arbeitnehmer respektive Beamten.
--- End quote ---
Das ist einfach darin begründet, dass es sich bei Beamten und TB um vollkommen verschiedene Systeme handelt.
Als Tarifbeschäftiger bist du anhand deiner nicht nur vorübergehend auszuführenden Tätigkeiten eingruppiert. Das heißt deine Bezahlung ist nur von deiner aktuellen Tätigkeit abhängig. Mit dieser Ausschreibung äußert der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung, dass die von ihm ausgeschriebene Stelle zu einer Eingruppierung in die EG11 führt.
Im Beamtenrecht bedeutet bis A13, dass die Bewertung des Dienstposten bis A13 ist. Somit wird es sich hier vermutlich um eine Stelle im gehobenen Dienst handeln. Sofern du die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst besitzt, wird dir ein Amt verliehen, im Regelfall im Einstiegsamt, ich vermute bei deinem M.Sc. im technischen Dienst, hier ist dies meist A10. Bei vorhandener Berufserfahrung kann ggf. auch direkt ein Beförderungsamt verliehen werden. Details hierzu regelt jedes Bundesland anderst. Zusammengefasst im Beamtenrecht richtet sich die Besoldung nicht nach dem Dienstposten sondern dem Statusamt, das man inne hat.
--- Zitat von: HansPeter am 09.12.2020 11:51 ---Ich verfüge über ein wissenschaftliches Hochschulstudium, Abschluss Master of Science. Tendenziell würde ich also gern ab EG 13 arbeiten wollen. In der Stellenausschreibung heißt es weiter, dass die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht. Was würde das für mich heißen - Verbeamtung A11 oder A13? Wovon ist dies abhängig?
--- End quote ---
Auf das mögliche Einstiegsamt der von dir angebenen Stellenausschreibung bin ich bereits oben eingegangen.
Bezüglich deines Studiums, damit besitzt du aller Wahrscheinlichkeit nach die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes. Je nach Landesrecht benötigst du noch eine entsprechende Berufserfahrung, um im höheren Dienst (Einstiegsamt A13) verbeamtet zu werden.
HansPeter:
Vielen Dank für eure Antworten.
Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.
Viele Grüße HP
Spid:
Das ist Beamtengedöns und wird am besten im entsprechenden Unterforum behandelt.
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