Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
newT:
--- Zitat von: HansPeter am 09.12.2020 12:45 ---Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.
--- End quote ---
Bitte hier nicht die Begriffe durcheinander werfen. Gehobener und höherer Dienst haben nichts mit Angestellten zu tun.
Selbst wenn du diese EG11 Stelle animmst, kann dir als Angestellter jederzeit Aufgaben übertragen werden, die zur Eingruppierung nach EG13 führen.
Wenn du weitere Fragen zum Laufbahnrecht der Beamten hast, wie bereits gesagt, bitte im Unterforum.
Bastel:
--- Zitat von: HansPeter am 09.12.2020 12:45 ---Vielen Dank für eure Antworten.
Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.
Viele Grüße HP
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Man könnte dir Überqualifizierung vorwerfen. "Hat wohl nicht für E13 gereicht" oder so...
HansPeter:
Vielen Dank nochmals für eure Hinweise.
Entschuldigt die Konfusion und die Vermischung der Begrifflichkeiten.
Ich versuche mich mit einer anderen Formulierung. Mein Zeil wäre ein Einstieg bzw. Beschäftigung ab EG13. Derzeitig habe ich ein Angebot in EG11. Könnte mir eine Beschäftigung in der EG11 nachteilig für das Ziel einer Beschäftigung in der EG 13 ausgelegt werden?
Wo kann ich Informationen dazu finden, welche Aufgaben notwendig sind um von EG11 zu EG13 zu gelangen?
Kann jemand eine Aussage treffen, wie häufig Angestellte von EG11 in die EG13 aufsteigen?
Und gerne eure Meinung dazu, ob es Sinn macht mit der formalen Berechtigung für EG13 in der EG11 einzusteigen als "Berufsanfänger"?
Spid:
Das könnte sicherlich jemand tun.
In der Entgeltordnung.
Nein.
Es gibt keine formale Berechtigung für E13.
Organisator:
--- Zitat von: HansPeter am 09.12.2020 13:23 ---Vielen Dank nochmals für eure Hinweise.
Entschuldigt die Konfusion und die Vermischung der Begrifflichkeiten.
Ich versuche mich mit einer anderen Formulierung. Mein Zeil wäre ein Einstieg bzw. Beschäftigung ab EG13.
--- End quote ---
Das funktioniert nur, wenn du dich auf eine nach E 13 ausgeschriebene Stelle bewirbst. Entweder jetzt oder später.
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