Hi und guten Morgen zusammen, ich Mal wieder, mit einer Frage die Tariflern wahrscheinlich banal vorkommt aber wir sind bzw. waren ein mehr oder weniger reiner Beamtenapparat und daher leider nicht sehr firm in Tariffragen.
Aufgrund der Änderungen in der EGO des TV-H sowie nächstes Jahr auch des TV-L besteht ja für manche TBs die Möglichkeit auf Antrag in eine neue, höhere EG eingruppiert zu werden.
Nun wurde mir von einer benachbarten Dienststelle mitgeteilt, das dort zusätzlich ein Änderungsvertrag gefertigt wird.
Wir hatten hier die Ansicht vertreten, das sich die EG aus unmittelbar wirkendem Tarifrecht ergibt und daher außer dem Antrag des TB kein weiteres Papier notwendig ist.
Kann mir jemand erklären, in welchen Fällen zwingend ein Änderungsvertrag gefertigt werden muss und wann nicht?
Vielen Dank und einen schönen Start in den Tag