Autor Thema: vorzeitige Beendigung der Elternzeit - erneute Schwangerschaft  (Read 2535 times)

AS1601

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Hallo zusammen,

uns liegt ein Antrag zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft vor. Die TB ist im Kita-Bereich tätig. Unser Betriebsarzt hat hier ein Beschäftigungsverbot schriftlich empfohlen. Wir haben diesen Antrag abgelehnt, da wir die Dame aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht in unserer Kita einsetzten können und zudem kein Bedarf vorhanden ist. Die Stelle ist ja derzeit anderweitig besetzt.

Die Ablehnung wollte der Mann im Namen seiner Frau nicht akzeptieren und zitierte folgenden Gesetzestext:
"Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes [...], kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." (§ 16 Absatz 3 Satz 2 BEEG)

Er ging auch auf Beispiele von dringenden betrieblichen Gründen ein welche seiner Meinung nur zu Berücksichtigen sind "die Schließung des Betriebes oder der Abteilung, die Auflösung der Arbeitsgruppe, die Verlagerung der Arbeiten auf Dritte und ähnliche Umstände. Dabei sei näher zu konkretisieren, aufgrund welcher Umstände kein betrieblicher Beschäftigungsbedarf bestehe"

Er teilte mit das diese Fälle nicht vorliegen da der Arbeitsplatz vorhanden ist und nicht rationalisiert wird.

Müssen wir hier dem Antrag stattgeben? Es ist hinzuzufügen dass die EZ der TB bis zum 01.03. geht und der MuSch am 21.03.21 beginnt.

Danke vorab für Meinungen hierzu.

Spid

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Es geht in der bezeichneten Norm um Geburt, nicht um Schwangerschaft. Die Vorbringung des Antragstellers ist unbeachtlich.

RsQ

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Nur mal zum Verständnis: Welchen Vorteil erhofft sich die Person, wenn sie (wenn ich es richtig verstehe?) für die Zeit vom 01.03. bis 21.03. (formell) wieder arbeiten würde? Werden damit anderweitig Fristen neu begonnen o.ä.?

AS1601

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Nur mal zum Verständnis: Welchen Vorteil erhofft sich die Person, wenn sie (wenn ich es richtig verstehe?) für die Zeit vom 01.03. bis 21.03. (formell) wieder arbeiten würde? Werden damit anderweitig Fristen neu begonnen o.ä.?


Die Dame möchte zum 01.12 Ihr Elternzeit beenden um hier wieder Gehalt zu erhalten. Sie hätte aber dann ein direktes Beschäftigungsverbot und wir könnten Sie somit nicht einsetzen. Einen anderen Vorteil außer Gehaltsbezug gibt es keinen.

Gerda Schwäbel

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Das BAG-Urteil vom 8.5.2018 – 9 AZR 8/18 - hilft Ihnen vielleicht bei der Argumentation.  ;)

AS1601

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Das BAG-Urteil vom 8.5.2018 – 9 AZR 8/18 - hilft Ihnen vielleicht bei der Argumentation.  ;)

Vielen Lieben Dank dafür