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Betreuung wenn Kind in Quarantäne

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Fitch:
Hallo,

Ich arbeite in einem Stadtwerk und habe jetzt den Fall, dass mein Kind in häuslicher Quarantäne ist.
Theoretisch müsste es nun von mir betreut werden.
Als ich das am Montag ansprach, kam heute promt eine Rundmail, dass man in diesem Fall nur 67% vom Lohn bekommt.
Kann der Betrieb das einfach so machen? Ist das irgendwie an den TVV gebunden?

MfG

Fitch

PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.

Spid:
Was regelt denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung nach §15 Abs. 2 TV-V dazu?

Kat:

--- Zitat von: Fitch am 10.12.2020 09:39 ---
PS: ich gehe natürlich weiter arbeiten oder lasse mich im Ernstfall einfach krankschreiben.

--- End quote ---

Es wird Zeit, daß Ärzte mal richtig kontrolliert werden man sich nicht einfach krankschrieben lassen kann. Kein Wunder, daß die Beiträge immer mehr steigen.

Organisator:
Welche Beiträge sollten aufgrund solcher Krankschriften steigen?

Kat:
Welche zahlt man denn? Und eine Krankschreibung verursacht Kosten für die Allgemeinheit, der Arzt macht das nciht kostenlos.

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