Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
edewolf:
Hallo und guten Morgen.
Ich bin neu hier und hoffe auf evtl. Hilfe, vielleicht ist alles ja auch ganz einfach zu erklären..
Kurzsachverhalt:
Eine Gehaltsnachzahlung vom 01.01.2020 bis 01.12.2020 wurde gestern als einmaligen Nachzahlung auf mein Konto gutgeschrieben. Der von mir berechnete Steuersatz ist unglaublich, evtl liege ich aber auch falsch.
Gehaltsunterschied sind 367,55€ pro Monat (EG 9a/4 auf EG 11/2). das ganze x11 Monate sind 4043,05€.
Überwiesen wurden mir satte 1390,96€, was nach meinen bescheidenen Mathe-Restkenntnissen um die 65,52% sein müssten, die mir abgezogen worden sind.
Wäre nett, wenn mir wer dazu kurz (irgend)etwas sagen könnte.
Danke und Gruß
Ede
Spid:
Steuerliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
edewolf:
Hallo.
Das besdeutet jetzt was ?
Das ich hier mit der Frage im falschen Forum bin?
Danke und Gruß
fps:
Hallo,
ich würde empfehlen auf die Gehaltsabrechnung zu warten. Vielleicht klärt die ja offene Fragen. Wenn ich mir erlauben darf zu raten, würde ich darauf tippen, dass nur für sechs Monate rückwirkend bezahlt wurde. Das wären dann 2205,30 Euro und damit ergeben sich Abzüge von insgesamt von ca. 36%, was relativ realistisch klingt..
edewolf:
Danke für die Antwort.
Ein Gespräch mit der Dame von der NLBV ergab, dass das der Gesamtbetrag ist. Leider.
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