Autor Thema: Kündigung befristeter Vertrag mit befristetem Weiterbeschäftigungsvertrag  (Read 2304 times)

lena2020

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Hallo ,

ich bin seit dem 06.01.2020 im TvÖD VKA angestellt. Dieser Vertrag läuft zum 9.01.2021 aus. Bisher habe ich also knapp ein jahr Beschäfigungszeit.
Nun habe ich vor einem Monat einen Folgevertrag ebenfalls befristet vom 10.01.2021 bis zum 31.12.20222 unterschrieben.Jetzt muss ich beide Verträge aus persönlcihen Gründen kündigen.
Wie sind denn in diesem Fall die Kündigungsfristen?

Unter §30 steht ja im Vergleich zu §34 nichts von "Beschäftigungszeit" sondern von "Arbeitsverhältnis". Wird hier also die Gesamtvertragslaufzeit zur Bemessung der Kündigungsfristen angenommen oder wie in §34 auch die bisherige Beschäftigungszeit?

Ich bin froh, wenn mir hier jemand helfen kann...
Viele Grüße!

Spid

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Sofern §30 TVÖD einschägig ist, beträgt die Kündigungsfrist für beide Arbeitsverhältnisse vier Wochen zum Monatsschluß, siehe §30 Abs. 5 TVÖD.

lena2020

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Vielen Dank! Wie rechnest du das? Anhand der bisherigen Beschäftigungszeit? Was ist mit dem noch nicht angefangenen Vertrag?

Von Beschäftigungszeit steht ja explizit gar nichts im §30 Absatz 5, sondern von Arbeistverhältnissen:

(5)1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit be-trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt
mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres


RsQ

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(Wie) Sind denn beide Verträge verbunden?

Wenn nicht, endet der erste doch einfach durch Fristablauf zum 06.01.  Vorher noch zu kündigen, "lohnt" sich doch kaum noch?!

Und beim zweiten kann man sicher ohne allzu große Gefahr von Rechtsfolgen kündigen, da ja noch kein Arbeitsantritt erfolgt ist.

lena2020

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Der zweite Vertrag ist ein vertrag zur Weiterbeschäftigung bis 31.12.2022. Sonst sind beide nicht verbunden. Klar, den zweiten kann ich einfach  kündigen, das habe ich ja vor. Die Frage ist nur: zu wann? Das muss ich für einen künftigen Vertrag bei meinem neuen Arbeitgeber ja wissen, ab wann der den Vertrag ausstellen kann...

Spid

  • Gast
Du bist kein Jahr beschäftigt, die Probezeit des neuen Arbeitsverhältnisses mindert die Dauer der Kündigungsfrist nicht und bei aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen wird die im Arbeitsverhältnis verbrachte Zeit fortgesetzt. Das ergibt aufgrund der angeführten Norm die von mir genannte Kündigungsfrist.

lena2020

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Tausen Dank! Hoffentlich sieht das meine Sachbearbeiterin genau so... :-D

Was macht man eigentlich, wen man sich da uneins ist mit der Personalstelle und die das zb so auslegen, dass mein gesamtes arbeitsverhätnis zählt und nicht die beschäftigungszeit bis jetzt?

(Eine erneute Probezeit habe ich übrigens nicht, die entfällt in dem zweiten Vertrag)

Spid

  • Gast
Nichts. Das kann einem völlig egal sein.

lena2020

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Dann geht man einfach...? Ich brauche ja ne Kündigungsbestätigung.

Organisator

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Spid

  • Gast
Dann geht man einfach...? Ich brauche ja ne Kündigungsbestätigung.
Klar. Wozu sollte man eine Kündigungsbestätigung brauchen? Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muß vom Empfänger weder bestätigt werden noch müßte dieser damit einverstanden sein.