So wird des formuliert: Entfall der Dienstpflicht vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 mit Einarbeitungsverpflichtung
Nachdem mir mit Verweis auf §10 AGO verboten wurde, Homeoffice (Phantasiebegriff, den es arbeitsrechtlich gar nicht gibt) zu machen, weil nicht alle Geräte und die Internetverbindung vom AG gestellt wurde und ich meinen Urlaub aufgebraucht habe, bleibt nur das "Einarbeiten" der 13 Tage
Arbeitsleistung habe ich angeboten, aber ich glaube, der Freistaat Bayern läßt das nicht durch gehen. Ich finde das skandalös.