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Arbeitszeitreduktion auf 80%
Spid:
--- Zitat von: BAT am 15.12.2020 09:21 ---
--- Zitat von: Spid am 14.12.2020 19:22 ---Inwiefern wäre derlei offensichtlich?
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Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.
Zudem wird die Einstandsgemeinschaft bei der Pflege so nicht flächendecken funktionieren, wenn beide Ehepartner die potentiell gleiche Lebenserwartung haben.
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Genau, die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit von Autos beträgt offensichtlich 533km/h, weil ich nur SSC Tuatara betrachte. Wer das nicht erkennt, dem ist nicht zu helfen.
Bastel:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2020 09:32 ---Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner.
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Weshalb Nachteil? Am Sozialversicherungspflichtigem Einkommen ändert sich doch durch die Steuerklasse nichts.
Wdd3:
--- Zitat von: Saggse am 15.12.2020 09:14 ---
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
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Das ist ähnlich bei Harzern, ich habe schon oft bei Einstellungen oder oder Stundenerhöhungen gehört: " Das lohnt sich nicht dann kürzt mir das Amt mein Geld." Vorteile werden gern übersehen. Ebenso wie Nachteile schöngerechnet werden wenn es um Leasing-Fahrzeuge o.Ä. geht. Daher gilt auch hier wieder: Jeder muss diese Frage für sich selbst beantworten.
Saggse:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2020 09:32 ---
--- Zitat von: Saggse am 15.12.2020 09:14 ---Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
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Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.
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Ah, ok. War mir so nicht bewusst. Ist sicherlich verbesserungswürdig, aber ich würde sagen, das ist eine andere Baustelle.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
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Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner. IV mit Faktor sollte eigentlich automatisch als Standard vom FA an den AG gemeldet werden und der andere Quark gehört abgeschafft.
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Der "Falle" gäbe es nicht, wenn alle Beteiligten die Rechtslage verstehen und umsetzen würden. Jajaja, ich weiß, ich weiß... ;-)
Mit dem Faktor habe ich mich offen gesagt noch nicht wirklich beschäftigt, weil wir das Elterngeld mit III/V maximiert haben und den gemeinsamen Topf ohnehin praktizieren. Allerdings sehe ich - wie immer - auch hier einen Pferdefuß: Durch die Höhe des Faktors kriegt mein Arbeitgeber einen ziemlich guten Eindruck, wieviel Einkommen meine Frau hat (bzw. erwartet). Das mag im ÖD, wo eh alles transparent ist, vielleicht wurscht sein, dürfte aber an anderer Stelle vielleicht Bedenken auslösen...
--- Zitat ---Die Gemeinsamveranlagung als solche und das damit verbunden Splitting ist ja eine logisch Folge von "alles in einem Pott und dann durch zwei" und im Kern in Ordnung, hat aber eher weniger mit Schutz von Familie, Reproduktionsphantasien und den ganzen Bla zu tun.
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Reproduktion ist außen vor, klar. Das Argument ist halt, dass man in einer Ehe frei und ohne Nachteile entscheiden können sollte, wie man die jeweiligen Aufgaben verteilt. Hat man halt irgendwann mal so entschieden, und ich finde es jetzt auch nicht grundsätzlich verkehrt - zumal ja die Möglichkeit, es individuell anders zu regeln, durchaus besteht.
Novus:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2020 18:40 ---
--- Zitat von: Novus am 14.12.2020 18:04 ---Der Staat und die auf ihm bassierende Gesellschaft profitieren von der Ehe zwischen Mann und Frau; insbesondere die Pflege- und Rentenversicherung. Der von spid erläuterte Effekt ist der legitime Grund diese Ehe steuerlich zu fördern, nicht mehr und nicht weniger.
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Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
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Der Staat (insbesondere die Rentenkasse) braucht Kinder um zu überleben. Möglichst viele Kinder. Wenn nun viele Kinder geboren werden sollen ist eine Person in der Ehe zeitlich ziemlich... gebunden, bis entbunden wurde. Dann wird weniger gearbeitet - und ich spreche hier über die Notwendigkeiten, nicht frühkindliche Betreuung oder deren Fehlen.
Als meine beiden Kidner geboren wurden musste mein Mann ebenfalls eine zeitlang zu Hause bleiben und seit dem (hat sich nicht geändert) lebe ich mit der Steuerklasse III.
Es geht hier nicht um Gengergaga oder der (sträflich falschen) Ansicht Kinder könnten direkt nach der Geburt ohne Spätschäden von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr in die Betreuung gegeben werden.
Der Staat handelt in dieser einen Sache wenigstens noch logisch - schlicht der Faktenlage nach. Und das ist gut so!
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