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Arbeitszeitreduktion auf 80%

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BAT:

--- Zitat von: Spid am 14.12.2020 19:22 ---Inwiefern wäre derlei offensichtlich?

--- End quote ---

Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.

Zudem wird die Einstandsgemeinschaft bei der Pflege so nicht flächendecken funktionieren, wenn beide Ehepartner die potentiell gleiche Lebenserwartung haben.

Saggse:

--- Zitat von: BAT am 14.12.2020 19:19 ---Wenn Saggse Punkte valide sind, dann bitte nach Scheidung alle Vorteile zurückzahlen.
--- End quote ---
Das wäre ein immens hohes Scheidungshindernis und würde einen erheblichen Druck aufbauen, von einer Scheidung abzusehen. Das Splitting endet naturgemäß mit der Scheidung (bzw. meines Wissens sogar mit Beginn der Trennung), und der eheliche Zugewinn ist auszugleichen. Dadurch wird - zumindest im theoretischen Idealfall - genau der Zustand hergestellt, der auch eingetreten wäre, wenn beide die ganze Zeit gleich viel verdient hätten.


--- Zitat ---Nochmals: die Ehe hält offensichtlich den Ansprüchen an ausreichender Reproduktion noch an Stabilität stand.

--- End quote ---
Die Reproduktion wird durch Kindergeld "gefördert" - nicht durch die Ehe. Die Vorteile der Ehe enden mit der Scheidung (bzw. sorgar schon mit der Trennung) - die Nachteile könnten noch etwas länger nachwirken. ;-)

Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 15.12.2020 09:21 ---
--- Zitat von: Spid am 14.12.2020 19:22 ---Inwiefern wäre derlei offensichtlich?

--- End quote ---

Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.


--- End quote ---

1.  2019 gab es rd 416Tsd Eheschließungen, derer gleichgeschlechtlichen 14Tsd = Steuerlich und Statistisch Peanuts
2. Wieso sollen die sich nicht reproduzieren können? Ich vermute einige hegen einen Kinderwunsch und setzen diesen auch aum (Leihmutterschaft, Künstliche Befruchtung etc.)

WasDennNun:

--- Zitat von: Saggse am 15.12.2020 09:14 ---Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.

--- End quote ---
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.



--- Zitat ---Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.

--- End quote ---
Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner. IV mit Faktor sollte eigentlich automatisch als Standard vom FA an den AG gemeldet werden und der andere Quark gehört abgeschafft.

Die Gemeinsamveranlagung als solche und das damit verbunden Splitting ist ja eine logisch Folge von "alles in einem Pott und dann durch zwei" und im Kern in Ordnung, hat aber eher weniger mit Schutz von Familie, Reproduktionsphantasien und den ganzen Bla zu tun.

--- Zitat ---(Nebenbei finde ich bemerkensweit, dass dieser Vermögensvorteil in keiner mir bekannten Gender-Pay-Gap-Debatte betrachtet wird, aber das ist eine andere Baustelle.)
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Ja, es wird auch gerne vergessen, das der nicht verdienende Partner nach der Scheidung, die Hälfte der Rente des anderen abbekommt.

Kaiser80:

--- Zitat von: Saggse am 15.12.2020 09:25 --- Das Splitting endet naturgemäß mit der Scheidung (bzw. meines Wissens sogar mit Beginn der Trennung), und der eheliche Zugewinn ist auszugleichen. Dadurch wird - zumindest im theoretischen Idealfall - genau der Zustand hergestellt, der auch eingetreten wäre, wenn beide die ganze Zeit gleich viel verdient hätten.

--- End quote ---

Nach §26 EStG können Ehepartner selbst im Trennungsjahr noch zusammenveranlagt werden...

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