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Arbeitszeitreduktion auf 80%

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Kaiser80:
Zusammenveranlagung ist freiwillig. Man könnte auch getrennte (Einzel) Veranlagung wählen. Auch hier ist die Steuerhöhe gleich, aber eben ganz unterschiedlich verteilt.

Ich habe dennoch iwie vertrauen darin, dass Verehelichte das mit Steuern und wer wie wann hinterm Herd steht ganz gut alleine hinbekommen.

Eleon:
Die Reduzierung der Arbeitszeit ist sicher von den persönlichen Verhältnissen abhängig.
Nach über 30 Jahren im ÖD habe ich meine Arbeitszeit nach und nach reduziert. Immerhin muss ich ja inzwischen länger arbeiten, wenn ich keine Abschläge von der Rente akzeptieren will.
Heute arbeite ich 20 Stunden an drei Tagen in der Woche und finde das super. Eigentliche benötige ich keinen Urlaub mehr. Für mich ist das Ziel erreicht.
Allerdings verdient mein Partner in der freien Wirtschaft sehr gut, wir haben keinen Nachwuchs und keine finanziellen Verpflichtungen (mehr).


WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 15.12.2020 06:35 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2020 18:40 ---
Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?


--- End quote ---

Art 6 GG

--- End quote ---
Also muss man für die Abschaffung des Ehegattensplittings in der derzeitigen Form den Art 6 GG ändern?

Da steht was von Schutz und nicht Fördern von disjunkten Einkommensverhältnissen innerhalb der Familie.

WasDennNun:

--- Zitat von: yamato am 15.12.2020 07:36 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2020 18:40 ---Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?

Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?

Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.

--- End quote ---

Das tut er doch gar nicht.
Nehmen wir an ein Ehepaar verdient zusammen 100.000 € im Jahr.
Für die Jahressteuer ist es vollkommen egal ob der eine 20K undder 80k oder
beide jeweils 50k verdienen. Spätestens nach Abgabe der Steuererklärung (zu der man mit Stkl.III/V verpflichtet ist) ist die Steuerhöhe gleich.

--- End quote ---
Eben wie gesagt unsinnig!
Spätestens seit der Einführung der Klasse IV mit Faktor gehört das abgeschafft.

Saggse:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2020 18:40 ---
--- Zitat von: Saggse am 14.12.2020 17:02 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.12.2020 23:27 ---Dann bin ich ja beruhigt und man kann die unsinnige steuerliche Förderung der Ehe einstampfen.

--- End quote ---
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung, sondern dient dem Vermeiden eines Nachteils.

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Der da wäre?

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Die Ehe ist eine Zugewinn- und Bedarfsgemeinschaft und wird als solche als steuerliche Einheit betrachtet. Sämtliche Einkünfte werden in einen Topf geworfen und gemeinsam verbraucht, von dem, was am Ende übrig bleibt, gehört jedem die Hälfte (Zugewinngemeinschaft). (Nebenbei finde ich bemerkensweit, dass dieser Vermögensvorteil in keiner mir bekannten Gender-Pay-Gap-Debatte betrachtet wird, aber das ist eine andere Baustelle.) Das ist natürlich nur der "Standardfall". Selbstverständlich kann man in einer Ehe auch Gütertrennung vereinbaren - dann gibt's aber auch kein Splitting.

Ohne Ehegattensplitting wären Ehe mit einer asymmetrischen Einkommensverteilung gegenüber denen mit einer symmetrischen Verteilung im Nachteil, der durch das Splitting ausgeglichen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass ein relativ kleiner Teil tatsächlich die Möglichkeit hätte, diesen Nachteil auszugleichen: Ein Selbstständiger könnte seine Frau anstellen und dadurch Teile seines Einkommens (mit hoher Steuerprogression) auf seine Frau (mit niedriger Progression) verlagern und somit das Splitting quasi manuell herbeiführen. "Normale" Arbeitnehmer können das nicht.


--- Zitat ---
--- Zitat ---
--- Zitat ---Wozu also dafür Geld rauswerfen?

--- End quote ---
...weil es verfassungsrechtlich geboten ist,
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Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?

--- End quote ---
Die Argumentation basiert auf dem Schutz von Ehe und Familie. Zumindest müsste man die gängige Interpretation und Rechtssprechung ziemlich drastisch ändern.


--- Zitat ---
--- Zitat ---und weil im Falle der Bedürftigkeit einer Person das Einkommen des Ehepartners "Vorrang" vor evtl. Sozialleistungen hat. Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.

--- End quote ---
Richtig, das sehe ich auch eher ein, eine Kompensation.
Aber dafür bräuchte es ja nicht das Splitting, sondern andere Kompensationen, denn warum gibt es dann kein Elternsplitting?  8)
Immerhin muss man für seine Eltern ja auch zahlen, wenn sie bedürftig werden. (Zum Glück wenn sie Rentner sind nur noch wenn man wirklich genug Einkommen hat.)

--- End quote ---
Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.


--- Zitat ---Aber warum werden dann Ehepartner bei dieser Kompensation benachteiligt, wenn sie beide gleich schlecht verdienen?

--- Zitat ---Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
--- End quote ---
?? Weil der Gutverdienende Partner weniger schnell ein Pflegefall wird?

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Nein, aber wenn der schlecht verdienende Ehepartner zum Pflegefall wird, muss erstmal der gut verdienende Ehepartner einspringen, bevor es Sozialleistungen gibt. Auch, wenn ein Ehepartner aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann oder will, ist zunächst der andere Partner in der Pflicht, hier einzuspringen. Und je größer die Asymmetrie bei der Einkommensverteilung, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich dazu kommt. Verdienen beide schlecht, hat der Ehepartner nix, was er rüberschieben könnte - verdienen beide gut, hätte einer allein vermutlich erstmal genug eigene Mittel.


--- Zitat ---Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
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Er fördert nichts, sondern er schafft die Rahmenbedingungen, damit Ehepartner ihre Aufgabenverteilung frei und ohne Nachteile gestalten können.


--- Zitat ---Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?

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Naja, wenn Mama (oder nicht) aus welchen Gründen auch immer nicht arbeitet, ist mir doch lieber, wenn sie jemand anders als der Staat sie durchfüttert... Und wenn man jetzt "Druck" auf diese Frau ausübt, arbeiten zu gehen, erhöht man volkswirtschaftlich betrachtet das Angebot an Arbeitskräften, was sich wiederum negativ auf die Löhne auswirkt.


--- Zitat ---Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.

--- End quote ---
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.

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