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Arbeitszeitreduktion auf 80%

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Novus:
Doch :D
E(b)hen sind, das lässt sich statistisch beweisen (spid hat das bereits getan), die größte Chance des Staates auf Kinder. Und der steuerliche Vorteil ist ein Grund die Ehe einzugehen, monogam leben kann man auch ohne...

Und Kinder aus dem eigenen Staat sind bei weitem die sicherste Variante, denn man kann auf Bildung, Sozialisation etc. entscheidenden Einfluss nehmen.

BAT:
Gott, das ist so 80iger.

Kinder sind längst nicht mehr wünschenswert, K#Klimawandel #Club of Rome.

Insofern ist auch eine Diskussion über Steuer, etc. auch nur eine Brosamen - Diskussion für die letzten Befürworter bzw. Zu-Spät-Merker. ;)

Novus:
Dir ist schon klar, dass wir von 50ern und 60ern regiert werden? :)

BAT:

--- Zitat von: Novus am 15.12.2020 12:25 ---Dir ist schon klar, dass wir von 50ern und 60ern regiert werden? :)

--- End quote ---

Die Mentalität ist insofern bei meinen 20-jährigen Kollegen auch nicht anders. Etwas schon, aber auch noch sehr der Geist des BGB und ESTG aus dem 20. Jahrhundert. Paternalismus und Ökowahn in Reinkultur. Aber im Sinne der Demokratie alles in Ordnung. ;)

yamato:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2020 09:32 ---
--- Zitat von: Saggse am 15.12.2020 09:14 ---Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.

--- End quote ---
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.

--- End quote ---

Zumindest ggü. dem Sozialamt sind es jetzt 100.000 € als Jahreseinkommen für den Unterhaltsverpflichteten.
Liegt das Einkommen darunter geht der Unterhaltsanspruch der Eltern nicht auf das Sozialamt über.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__94.html
Siehe Absatz 1a
Die Düsseldorfer Tabelle 2021 setzt gar keinen Selbstbehaltsbetrag für die Fälle mehr fest sondern spricht von angemessenen Eigenbedarf unter Berücksichtigung der sozialhilferechtlichen Regelungen.

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