Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.
Ah, ok. War mir so nicht bewusst. Ist sicherlich verbesserungswürdig, aber ich würde sagen, das ist eine andere Baustelle.
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner. IV mit Faktor sollte eigentlich automatisch als Standard vom FA an den AG gemeldet werden und der andere Quark gehört abgeschafft.
Der "Falle" gäbe es nicht, wenn alle Beteiligten die Rechtslage verstehen und umsetzen würden. Jajaja, ich weiß, ich weiß... ;-)
Mit dem Faktor habe ich mich offen gesagt noch nicht wirklich beschäftigt, weil wir das Elterngeld mit III/V maximiert haben und den gemeinsamen Topf ohnehin praktizieren. Allerdings sehe ich - wie immer - auch hier einen Pferdefuß: Durch die Höhe des Faktors kriegt mein Arbeitgeber einen ziemlich guten Eindruck, wieviel Einkommen meine Frau hat (bzw. erwartet). Das mag im ÖD, wo eh alles transparent ist, vielleicht wurscht sein, dürfte aber an anderer Stelle vielleicht Bedenken auslösen...
Die Gemeinsamveranlagung als solche und das damit verbunden Splitting ist ja eine logisch Folge von "alles in einem Pott und dann durch zwei" und im Kern in Ordnung, hat aber eher weniger mit Schutz von Familie, Reproduktionsphantasien und den ganzen Bla zu tun.
Reproduktion ist außen vor, klar. Das Argument ist halt, dass man in einer Ehe frei und ohne Nachteile entscheiden können sollte, wie man die jeweiligen Aufgaben verteilt. Hat man halt irgendwann mal so entschieden, und ich finde es jetzt auch nicht grundsätzlich verkehrt - zumal ja die Möglichkeit, es individuell anders zu regeln, durchaus besteht.