Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freiberufliche Nebentätigkeit
Sozialarbeiter:
Okay. Mögliche Konsequenzen bei Fortführung der Nebentätigkeit sind vermutlich Abmahnungen bis hin zur Kündigung?
Vorausgesetzt mein direkter Vorgesetzter würde dies dem Personalservice melden. Für ihn wäre es grundsätzlich ja möglich und abgesprochen ist es ja eigentlich.
Spid:
Ich hielte eine vorherige Abmahnung für entbehrlich, da der Versagung der Nebentätigkeit die Aufforderung zur Unterlassung des vertragswidrigen Verhaltens bereits immanent ist.
Dienstbeflissen:
Am besten suchst du das Gespräch mit demjenigen der bei Euch das sagen hat.
Eine Nebentätigkeit für die die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen erforderlich ist kann durchaus auch horizonterweiternd sein, wenn man dort nicht gerade die Mülleimer leert.
Sozialarbeiter:
Dann quatsch ich erstmal nochmal mit der Dame vom PS.. Mal gucken, vielleicht lässt sie sich ja dazu bewegen oder es lässt sich eine andere Lösung finden. Dann arbeite ich halt nur noch 4 statt 5 Tage oder so. Machen auch genug Kollegen im Haus.
Ach, in meiner jetzigen Tätigkeit bin ich auch regelmäßig bei Gericht. Ich wollte meine Erfahrungen nur nutzen, um mir ein zweites Standbein mit etwas "Taschengeld" vom Gericht aufzubauen.
Dienstbeflissen:
Wenn es um gutachterliche Tätigkeiten geht, ist eine Versagung schon recht außergewöhnlich.
Viel Erfolg.
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