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[Allg] „Besitzstandswahrung“ bei Wechsel vom Bund zum Land
Maddin:
Hallo Forengemeinde!
Ich bin Bundesbeamter (A11) und möchte zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) in einem Bundesland wechseln.
Dort wurde mir eine Stelle im hD (bewertet nach A13h/14) angeboten.
Nachteil ist folgender:
Die KöR übernimmt mich Statusgerecht, d.h. ich werde vermutlich auf die Stelle als A11er gesetzt, dann folgt nach einem halben Jahr die Beförderung nach A12 und dann alle zwei Jahre eine weitere Beförderung bis die A14 erreicht wird.
Da das Land wesentlich „schlechter“ zahlt wie der Bund stellt sich mir nun die Frage, ob ich bei einem Wechsel dann A11 nach der Landesbesoldung erhalte oder eine Art Besitzstandswahrung genieße und den selben Betrag erhalte, wie vorher.
Mit freundlichen Grüßen
Maddin
Pukki:
Wenn du zu einer KöR wechselst, für die landesrechtliche Besoldungsregelungen gelten, wirst du auch Besoldung nach diesen Regelungen erhalten.
Mask:
Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
Unknown:
Warum gibt es keine Direkteinstellung auf A13 im höheren Dienst unter Ableistung des Vorbereitungsdienstes zur Erlangung der Laufbahnbefähigung in deinem jetzigen Amt A11? Das macht doch wesentlich mehr Sinn oder täusche ich mich?
Maddin:
--- Zitat von: Mask am 12.12.2020 08:59 ---Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
--- End quote ---
Das Hessische Beamtenrecht findet Anwendung!
--- Zitat von: Unknown am 12.12.2020 10:28 ---Warum gibt es keine Direkteinstellung auf A13 im höheren Dienst unter Ableistung des Vorbereitungsdienstes zur Erlangung der Laufbahnbefähigung in deinem jetzigen Amt A11? Das macht doch wesentlich mehr Sinn oder täusche ich mich?
--- End quote ---
Gute Frage... keine Ahnung? Bin da beamtenrechtlich nicht so bewandert!
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