Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] „Besitzstandswahrung“ bei Wechsel vom Bund zum Land
Mask:
--- Zitat von: Maddin am 13.12.2020 14:32 ---
--- Zitat von: Mask am 12.12.2020 08:59 ---Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
--- End quote ---
Das Hessische Beamtenrecht findet Anwendung!
--- End quote ---
Dann kann (nicht muss) der aufnehmende Dienstherr, wenn an deiner Versetzung ein besonderes, dienstliches Interesse besteht, eine Ausgleichszulage zahlen; vgl. 15 III HBesG
Mask:
Mal ganz nebenbei, hat dir die KöR etwas gesagt, wie die sich den Aufstieg in den hD vorstellen? Bis A13 gD durchbefördern wie von dir beschrieben ist, wenn Planstelle vorhanden, kein Problem. A13 hD und A14 dann aber schon (bzw nicht ganz so einfach wie dargestellt)
Maddin:
Das läuft über das Landespersonalamt. Es erfolgt der Laufbahnwechsel gemäß § 38 HLV.
Organisator:
wie soll das funktionieren, wenn du noch nicht im Endamt bist?
Mask:
Naja er soll ja bis A13gD durchbefördert werden, dann zwei Jahre in A13gD verweilen, anschließend Antrag bei dem Direktor des LPA.
Nach erfolgreichem Antrag noch ein Jahr A13hD dann der Oberrat.
Gehen tut das schon, die passenden Beurteilungen vorausgesetzt.
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