Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Bis heute keine Gehaltszahlung

(1/13) > >>

PublicHeini:
Hallo Community,

ich habe am 16.11.2020 meine Arbeit aufgenommen und bis heute keinen Lohneingang auf meinem Konto verzeichnen können. Ist die Gehaltszahlung nicht immer am letzten Werktag des gleichen Monats? oder ist dies anders wenn ich Mitte des Monats beginne?

LG

Lars73:
Ja, eine erste Zahlung hätte am 30.11. erfolgen sollen. Nun sind die Vorläufe so, dass dies regulär bei Beginn 15.11. ggf. nicht mehr funktioniert. Normal ist dann eine manuell ausgelöste Abschlagzahlung. Mal beim Personalreferat melden und klären wann eine Zahlung erfolgt.

PublicHeini:
Gibt es da sowas wie Verzugszinsen? ;)

Es meldet sich keiner zurück bei mir.

Spid:
Der Zeitpunkt zur Zahlung des Entgelts ist tariflich in §24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD festgelegt: „Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorherge- hende Werktag als Zahltag.“ Das ist unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung. Der AG befindet sich in Verzug und hat, sofern er bei Vertragsschluss bereits wußte, nicht zeitgerecht zahlen zu können oder zu wollen, einen Eingehungsbetrug verwirklicht. Eine Lohnklage und Strafanzeige wären geeignete Maßnahmen, ihm Benehmen beizubringen. Auch sollte man überlegen, ob ein solcher AG die Probezeit besteht.

PublicHeini:

--- Zitat von: Spid am 15.12.2020 16:06 ---Eine Lohnklage und Strafanzeige wären geeignete Maßnahmen, ihm Benehmen beizubringen. Auch sollte man überlegen, ob ein solcher AG die Probezeit besteht.

--- End quote ---

Was hätte ich davon?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version