Bis heute keine Gehaltszahlung

Begonnen von PublicHeini, 15.12.2020 15:57

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Isie

Zitat von: Spid in 15.12.2020 17:49
Wir können auch bei Einstellung zwei Werktage vor dem Zahltag noch unsere vertragliche Verpflichtung erfüllen. Ich würde dementsprechend keinen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt im Monat abschließen - denn ich bin kein Betrüger. Wer in dem Bewusstsein, nicht leisten zu können oder zu wollen, einen Arbeitsvertrag schließt, ist ein Betrüger - so einfach ist das. Ich gehe angesichts von Schilderungen und Beobachtungen davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften Betrüger sind.

Dann seid ihr hervorragend aufgestellt oder Personal- und Bezügebearbeitung liegen in einer Hand. Wie groß ist euer Personalkörper?

Spid

322 tarifliche AN auf 271 VZÄ

Isie

Liegen Personalsachbearbeitung und Bezügesachbearbeitung bei euch in einer Hand? Trotzdem kann es aber nicht klappen, die Zahlung mit dem Bezügeabrechnungsverfahren noch pünktlich zu leisten, sondern auch ihr müsst eigentlich mit einem separaten Zahlungsverfahren arbeiten.

Spid

Die Lohnbuchhaltung wird durch ein Steuerberatungsbüro erstellt. Angesichts des Umstandes, daß wir 2020 und nicht 1960 haben, ist es aber völlig egal, ob eine Hand, zwei Hände, zwei Mitarbeiter im Hause oder zwei Stellen innerhalb der EU tausend Kilometer auseinander damit befasst sind.

Isie

Das kommt auf den Digitalisierungsgrad an.

Spid

Ein minderwertiger AG zu sein, ist keine Entschuldigung oder gar Rechtfertigung für Betrug.

Dienstbeflissen

Ist mir als SaZ auch passiert 2008. Und der Bund ist nun kein betrügerischer AG/ Dienstherr. Es liegt mutmaßlich an der Unzulänglichkeit von Einzelnen.


Spid

Beim Eingehungsbetrug geht es nicht darum, überhaupt nicht leisten zu wollen, sondern bereits bei der Eingehung der Verpflichtung zu wissen, daß man bei Fälligkeit nicht willens oder in der Lage sein wird, sie bei Fälligkeit zu erfüllen. Das gilt auch für das erste Gehalt.

Dienstbeflissen

Hier, etwa 70.000 Beschäftigte, kommen Einstellungen natürlich auch regelmäßig zum 15. vor bzw. selten auch zu anderen Tagen. Und eine Zahlung ist natürlich auch pünktlich zum letzten Werktag möglich. Wüsste keinen AG (Bund, Länder etc,) wo das nicht der Fall wäre.

Bei Abweichungen von der Norm müssen aber oft manuelle Arbeitsschritte erfolgen und leider passieren bei einer solchen Anzahl an Vorgängen halt mal Fehler die sich irgendwo im promill Bereich abspielen. Wäre mutmaßlich auch längst erledigt, wenn sich der Ersteller bei der Personalstelle gemeldete hätte.

Spid

Und ich kenne Behörden des Bundes und der Länder sowie kommunale AG, die bei Einstellung Mitte des Monats oder später überhaupt nicht vorhaben, ihre Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit zu erfüllen - unabhängig davon, ob ihnen das unter Aufwand möglich wäre oder nicht.

Dienstbeflissen

Dann wundert es, dass es da keine Klagen gibt, so dass derartiges rechtswidriges Verhalten abgestellt wird.

Spid

Zum verbreiteten Duckmäusertum habe ich mich bereits mehrfach eingelassen.

Wdd3

Zitat von: Spid in 15.12.2020 16:29
Sollte der Normalfall nicht sein, daß der AG keinen Eingehungsbetrug begeht?

Das sollte so sein, aber ist es nicht doch eher ein unachtsamer Sachbearbeiter und nicht ein betrügerischer AG der den Fehler begangen hat?

Spid

Was sollte einen zu dieser Annahme verleiten, bevor ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren zu diesem Ergebnis kommt?

Isie

Warum sollte man ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren initiieren, wenn man keine Anhaltspunkte hat, die für Betrug sprechen? Die Lebenserfahrung spricht gegen die Annahme eines Betruges, sofern man welche hat und sie ins Kalkül zieht.