Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zeitzuschlag-Berechnung von Nachtdiensten und NW +Sonntagen o. Feiertagen.

(1/2) > >>

Ipek:
Sehr geehrte Community,

ich habe kürzlich als Gesundheits- & Krankenpfleger auf einer Intensivstation eines kommunalen Krankenhauses (Bayern) begonnen (EG P8 Stufe II nach TVöD-K) und habe Fragen zur Berechnung des Zeitzuschlags an Nachtdiensten.

Nach meinem Verständnis sollte es an einem Nachdienst, der Sonntag um 20:30 Uhr beginnt und bis 06:30 Uhr Montag andauert, laut § 8 Zuschläge von 20% für Nachtdienste von 21:00 - 06:00 Uhr, und für Sonntage bis 24 Uhr in Höhe von 25% geben. Außerdem wird laut § 8 nur der höchste Zuschlag gezählt.
Ist diese Rechnung folglich korrekt?: 20:30 - 24:00 (3,5 Nettostunden) Sonntagszuschlag und von 0:00 - 06:00 (5,25 Nettostunden abzgl. Pause) Nachtzuschlag.

Zur Berechnung von Zuschlägen wird das Stundenentgelt der Stufe 3 herangezogen: "18,82 €"
1.) 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €   2.) 5,25 * 0,20 * 18,82 € = 19,76  => Summe: 36,23 € Zuschlag.
Ist diese Rechnung korrekt?

a) Außerdem habe ich auf unterschiedlichen Plattformen gelesen, dass Dienste an Feiertagen oder Sonntagen, die *vor Mitternacht beginnen* bis 4:00 Uhr weiterhin als Feiertage/Sonntage zuschlagsberechtigt anzusehen sind und dann von 04:00 - 06:00 Uhr anschließend Nachtzuschlagsberechtigt.

b) ...dass für Nachtdienste von 0:00 - 04:00 den doppelten, also 40% Nachtzuschlag gelte.

Sowohl zu a) + b) konnte ich nicht wirklich erkennen, ob sie für den TVöD-K Pflege Gültigkeit haben oder eben nicht.

Mit freundlichen Grüßen
&
Bleibt gesund


Spid:
Nein. Nein.

Ipek:
Vielen Dank für deine Antwort Spid, demnach ist a) & b) falsch.

Ist die Berechnung ebenfalls falsch - wenn ja wo liegt der Fehler?

Lg

Spid:
Ich habe mich nicht zu a) oder b) eingelassen, sondern ausschließlich Deine beiden Fragen beantwortet.

Ipek:
20:30 - 24:00 (3,5 Nettostunden) Sonntagszuschlagberechtigt + und von 0:00 - 06:30 (5,25 Nettostunden abzgl. Pause) Nachtzuschlagsberechtigt.
Zur Berechnung von Zeitzuschlägen wird das Stundenentgelt der Stufe 3 herangezogen: "18,82 €"
1.) 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €   2.) 5,25 * 0,20 * 18,82 € = 19,76  => Summe: 36,23 € Zuschlag.


Dann würde mich weiterhin die Aufklärung zur richtigen Berechnung der Zeitzuschläge interessieren.
Warum ist diese Rechnung inkorrekt?  ???
Ein vereinfachtes Beispiel könnte mir womöglich helfen..., danke.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version