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Zeitzuschlag-Berechnung von Nachtdiensten und NW +Sonntagen o. Feiertagen.
Spid:
Die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit schließen einander nicht aus, sondern stehen, wo sie zusammenfallen, nebeneinander zu.
Ipek:
Hab vielen Dank Spid! :)
Korrigiert sollte der Zeitzuschlag dann bei einem Nachtdienst (von 20:30 - 6:30 Uhr) der mit einem Sonntag / Feiertag zusammenfällt sein:
Sonntagszuschlag (25%): 20:30 - 0:00 Uhr --> 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 €
Nachtzuschlag (20%): 21:00 - 6:00 Uhr (8,25h abzgl. Pause) --> 8,25 * 0,20 * 18,82 € = 31,05 €
= 47,52 €
_______________________________________________
Feiertagszuschlag (35%): 20:30 - 0:00 Uhr --> 3,5 * 0,35 * 18,82 € = 23,05 €
Nachtzuschlag (20%): 21:00 - 6:00 Uhr (8,25h abzgl. Pause) --> 8,25 * 0,20 * 18,82 € = 31,05 €
= 54,10 €
Liebe Grüße
&
Danke
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