Hallo,
Ich habe mal wieder eine kleine Frage für mein Verständnis:
Die FG 1 der EG 10 für Beschäftigte in der IuK sieht auch die Eingruppierung als "sonstiger Beschäftigter" vor. Die Hürden dazu sind bekanntlich hoch.
Wann muss ich diesen überhaupt prüfen? Die Hürden der EG 10 FG 2 sind m. E. doch wesentlich geringer.
Insofern jemand keine entsprechende Hochschulbildung hat, ist der Gedanke, über die FG 2 in die EG 10 eingruppiert zu sein, naheliegender.
Kann mir das ggf. jemand erklären... und würde es auch tun?
Danke