Für Hamburg:
Polizeihauptmeister A9 Stufe 5, 38 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse IV = € 2982,51 netto.
Es besteht Heilfürsorge. Der Eigenanteil von € 45,46 ist vom obigen Netto bereits abgezogen.
Hinzu kommen Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge.
Sonn- und Feiertage sowie Nachtschichten von Sonntag bis Donnerstag werden mit € 3,61 je Stunde vergütet.
Nachtschichtstunden (20-06) an Freitagen und Samstagen werden mit € 4,64 je Stunde entlohnt.
Diese Zulagen sind steuerfrei.
Aufgrund des aktuellen Schichtmodells der Hamburger Polizei werden in 5 aufeinanderfolgenden Tagen ca. 55 Arbeitsstunden geleistet, bestehend aus Frühdienst, Tagesdienst (12 Stunden), Spätdienst, Nachtdienst (12 Stunden) und Nachtdienst. Der Ausschlaftag nach dem letzten Nachtdienst ist frei sowie die 2 darauf folgenden Tage. Danach beginnt das System von Neuem.
Da je nach Dienststelle auch Schichtüberlappende Dienste (z.B. von 15:00-00:00) zu leisten sind, ist es außer in wenigen Funktionen selten möglich alle Nachtdienststunden mitzunehmen.
Ich kommen dadurch meist auf lediglich € 80,- bis € 200,- an Erschwerniszulagen pro Monat, so dass insgesamt am Ende
ca. € 3100-3200,- auf der Besoldungsmitteilung stehen.
Ab Pensionierung muss man auch hier mittels der abgeschlossenen Anwartschaft in die PKV wechseln.