Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bachelor Professional
FGL:
--- Zitat von: Spid am 21.12.2020 08:30 ---Ebensowenig wie der Postwagenschubser durch die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution oder der Pförtner durch die Bezeichnung Senior Physical Access Manager aufgewertet wird [...]
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Herrlich! ;D
Flügge:
--- Zitat von: ike am 21.12.2020 13:19 ---
--- Zitat von: Flügge am 21.12.2020 08:21 ---Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).
Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.
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Für was?
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1. Bewerbungsverfahren im Ausland
2. Weil in der Diensstelle großen Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, modernes Dienstleistungsunternehmen :P
Spid:
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.
Wenn Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, spricht das nicht für ein modernes Was-auch-immer, sondern eher für ein bedauernswertes Relikt aus der Ära der Generaldirektoren.
CmdrMichael:
--- Zitat von: Spid am 21.12.2020 14:36 ---Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.
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Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.
Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.
Dienstbeflissen:
Ich sehe auch gar kein Problem. In den USA hat doch auch jeder Einzelhandelskaufmann nen Bachelor in Business von nem Community College und wüsste nicht das sich jemand darüber aufregt.
Am Ende zählt nur was man kann und was jemand anderes bereit ist dafür zu bezahlen. Ob man nun ein Gummibärabschluss oder was auch immer hat.
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