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Bachelor Professional
Spid:
--- Zitat von: CmdrMichael am 21.12.2020 17:11 ---
--- Zitat von: Spid am 21.12.2020 14:36 ---Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.
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Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.
Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.
--- End quote ---
Das Unvermögen deutscher öffentlicher AG, ausländische Bildungsabschlüsse einordnen zu können, sollte man nicht verallgemeinern. Weder besteht ein solches verbreitet bei privaten AG in DEU noch verbreitet bei privaten oder öffentlichen AG im Ausland.
Dienstbeflissen:
Für die Verbeamtung sind die Bildungsvorraussetzungen starr und es bedarf zwingend Abschlüsse wo Master/Bachelor drauf steht. Da genügt dann auch ein MA/BA von einer 0815 Uni auf der USA, deren Absolventen das gleiche drauf haben wir nen Einzelhandelskaufmann in Deutschland. Soviel zur Einordnung von Abschlüssen.
Das ganze ist ein Zopf der abgeschnitten gehört.
Spid:
Das trifft aber eben nur auf Community und Junior Colleges sowie nicht entsprechend als Higher Education akkreditierte Universities zu - und die genügen alle drei nicht für die Verbeamtung im gehobenen bzw. höheren Dienst. Es handelt sich dann nämlich nur um Hochschulzugangsberechtigungen - wie der Meister eben auch, ganz gleich, wie man das eine oder andere benennt.
Dienstbeflissen:
Und ein einjähriger Master an einer 0815 Uni aus den USA, der dort entsprechend nach nationalem Recht akkreditiert ist genügt für die Verbeamtung im höheren Dienst.
Im EU-Bereich wird es noch einfacher und teilw. absurder.
Spid:
Ein einjähriger Master an einer akkreditierten 08/15-Uni in Deutschland doch auch - wo ist da jetzt Dein Punkt?
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