Bachelor Professional

Begonnen von Flügge, 21.12.2020 08:21

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Dienstbeflissen

Und so einen Studiengang gibt es hier wo? In den USA ist das halt gar kein Problem und das sagt etwas über die Einordnung von Abschlüssen aus, oder übe die (un-)sinnhaftigkeit der starren Bildungsvorraussetzungen in dem Laufbahnverordnungen von Bund und Ländern.

Spid

Es gibt auch in DEU zahllose einjährige Masterprogramme - an staatlichen Unis wie der Fernuni Hagen oder der FU Berlin wie auch an Hochschulen in privater Trägerschaft wie der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Daß einjährige Master in den USA - wie bspw. auch in GB - die Regel sind, liegt daran, daß dort nunmal vierjährige Bachelor die Regel sind. Also, wo ist Dein Punkt?

Dienstbeflissen

Der einjährige Master kann doch völlig unabhängig vom BA erworben werden. Dieser ist nicht notwendig für die Zulassung. Im Ergebnis genügt dann ein 60ECTS-Master für den Zugang zum höheren Dienst, während einer Master Professional oder irgend ein anderer Spaghettiabschluss eben derzeit auf keinen Fall genügt. Das verstehe ich nicht und ist m.E. dumm.

Spid

Mal ganz abgesehen davon, daß ersteres in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend ist, erschließt sich auch die Vorbringung insgesamt nicht, da das entsprechende Qualifikationsniveau unabhängig von der Dauer ja dadurch nachgewiesen ist und das alte Diplom bspw. doch ebenfalls nur 4 Jahre dauerte. Da nimmt es eher wunder, daß die meisten Einstellungsbehörden wohl ohnehin 300 ECTS kumuliert verlangen, wie Diskussionen im Beamtenunterforum zeigen, denn eigentlich ist ein akkreditierter Master ein akkreditierter Master. Ein Meister ist hingegen nur eine Hochschulzugangsberechtigung, die mit einem Studium weder inhaltlich noch von der Wissensvermittlung her etwas gemein hat.

Dienstbeflissen

Wodurch ist das Qualifikationsniveau nachgewiesen? Durch die Masterurkunde eines erfolgreich absolvieren 60ECTS Masters an einer 0815 Uni in den USA?


300ECTS vielleicht bei Neueinstellungen, aber sicher nicht bei geeigneten TB ohne akademischen Abschluss, die man unbedingt halten und deshalb verbeamten will.

Letztere schicken wir in einigermaßen passende Fernhochschulstudiengänge wobei schon 1/3 der CP anerkannt wird und die Schreiben da dann ihre Prüfungen runter. Hauptsache die erfüllen dann die Voraussetzungen entsprechend der Laufbahnverordnung, da findet sich nichts zu 300
CP.

Spid

Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Dienstbeflissen

#21
Naja wenn das so ist, dann sind ein Bachelor of Nursing, oder Hebammenstudiengänge nur die logische Konsequenz...

Spid

Wenn es dafür einen Markt gibt...

Dienstbeflissen

Der 60ECTS Master ist kein Problem. Im Gegenteil. Insb. wenn ein vorheriger 1. akademischer Abschluss nicht erforderlich ist, ist er schneller Weg in den höheren Dienst, beispielsweise für geeignete TB und damit unbedingt zu begrüßen.
Noch besser wäre es diese Hürde gleich ganz aufzuweichen.

Novus

Zitat von: Spid in 21.12.2020 20:35
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Der Meister ist lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung? :) 

Wir husten und prusten schon, kannst du das spezifizieren?

Spid

Zitat von: Dienstbeflissen in 21.12.2020 20:48
Der 60ECTS Master ist kein Problem. Im Gegenteil. Insb. wenn ein vorheriger 1. akademischer Abschluss nicht erforderlich ist, ist er schneller Weg in den höheren Dienst, beispielsweise für geeignete TB und damit unbedingt zu begrüßen.
Noch besser wäre es diese Hürde gleich ganz aufzuweichen.

Durch den Master sind dann entsprechende intellektuelle Fähigkeiten nachgewiesen.

Spid

Zitat von: Novus in 21.12.2020 20:50
Zitat von: Spid in 21.12.2020 20:35
Ja, ganz genau dadurch. Das ist nämlich zwei Stufen über dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ein 60 ECTS Master ist jetzt inwiefern ein Problem?

Der Meister ist lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung? :) 

Wir husten und prusten schon, kannst du das spezifizieren?

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009

Novus

In wie weit kann die Kultusministerkonferenz die Grundlagen, Inhalte und Vorgaben einer Meisterprüfung im Handwerk beeinflussen?

Spid

Inwiefern müßte sie das?

Novus

Ich entnehme dieser Antwort das deine Aussage:
Zitat von: Spid in 21.12.2020 20:35
*.* dem Meister, der lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. *.*

in ihrer Konsequenz von dir so nicht beachsichtigt und damit unzutreffend war. Ich melde mich wieder ab :)

Grüße