Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[SN] Klage gegen vollen Beitrag zur GKV?

<< < (3/4) > >>

newT:

--- Zitat von: Karsten am 05.01.2021 10:45 ---Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist. Kinder und eine erwerbslose Ehefrau wären kostenlos mitversichert. Zudem werden im Gegensatz zur PKV bei Beamten bei der GKV 100% der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung akzeptiert.

--- End quote ---
370€ finde ich trotzdem einen Haufen Geld für "nur" Basisabsicherung.
Bitte vergessen Sie nicht, dass sie unterhalb der Bemessungsgrenze als freiwilliges Mitglied der GKV lebenslang auch auf andere Einnahmen den vollen(!) Beitragssatz von über 15% zu zahlen haben (z.B. Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung).
Ein weiterer Fallstrick: Wer im Hamburger Modell einen PKV-Versicherten Ehepartner hat und monatlich z.B. aufgrund von Teilzeit weniger als 2419€ (2021) verdient, bei dem wird das Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen, der Dienstherr zahlt die pauschale Beihilfe aber nur auf das eigene Einkommen.

Der Vergleich mit den Sonderausgaben hinkt auch. Es ist ja in der PKV nur der Anteil nicht absetzbar, der Wahlleistungen oder Leistungen enstspricht, die du in der GKV nicht bekommst. Also gerade das, was du als Verfechter der GKV nicht haben willst. Wenn du aber einen PKV-Tarif wählst, der keine Wahlleistungen enthält, kannst du auch fast den kompletten Beitrag als Sonderausgabe absetzen.

Alphonso:
Vor allem ist die Pauschale bei beiden Versicherungsformen sowieso alleine durch Vollzeiterwerbstätigkeit gefüllt...

newT:

--- Zitat von: Alphonso am 05.01.2021 12:33 ---Vor allem ist die Pauschale bei beiden Versicherungsformen sowieso alleine durch Vollzeiterwerbstätigkeit gefüllt...

--- End quote ---
Du meinst die Pauschale für die Vorsorgeaufwendungen mit 1900€ pro Person?
Das ist korrekt die Pauschale ist gefüllt, aber seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2009 sind Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung immer voll als Sonderausgaben absetzbar. Die Pauschale gilt nur für sonstige Versicherungen (BU, Wahlleistungen, Haftpflicht, etc.)

32168:

--- Zitat von: Karsten am 05.01.2021 10:45 ---Hören Sie auf, solche Ammenmärchen zu erzählen.
...
Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist.

--- End quote ---
Schon klar, wer hier der Märchenonkel ist.

Das "Hamburger Modell" gilt nicht in allen 16 Bundesländern und auch immer nur für neue Verbeamtungen. Alle anderen Beamte in der GKV zahlen voll. In Hessen (ggf. auch anderen BL) gibt es für gesetzlich Versicherte noch die Sachleistungsbeihilfe.

lumer:

--- Zitat von: 32168 am 09.01.2021 00:22 ---
--- Zitat von: Karsten am 05.01.2021 10:45 ---Hören Sie auf, solche Ammenmärchen zu erzählen.
...
Mehr als diese 370,07 € muss kein Beamter in den Bundesländern mit Hamburger Modell bezahlten, egal wie sein Gesundheitszustand ist.

--- End quote ---
Schon klar, wer hier der Märchenonkel ist.

Das "Hamburger Modell" gilt nicht in allen 16 Bundesländern und auch immer nur für neue Verbeamtungen. Alle anderen Beamte in der GKV zahlen voll. In Hessen (ggf. auch anderen BL) gibt es für gesetzlich Versicherte noch die Sachleistungsbeihilfe.

--- End quote ---
Dass das Hamburger Modell nicht überall gilt, hat Karsten doch geschrieben. Und es gilt, wo es gilt, nicht nur für Neuverbeamtungen, vgl. etwa $ 80 Abs. 11 Hamburgisches Beamtengesetz. Jedoch wird dadurch nicht die Möglichkeit eingeführt, von der PKV indie GKV zu wechseln. Das wird vielfach wohl eher der wahre Stein des Anstoßes gegen das Hamburger Modell sein. Bisher PKV-Versicherte erfahren durch dieses Modell nämlich keine Nachteile, höchstens indirekt, die aber mit dem PKV-Ssystem an sich zusammenhängen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version