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Impfreihenfolge Corona

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Alphonso:
Moin in die Runde,

es wird ja lautstark über eine Impfreihenfolge diskutiert im Zusammenhang mit Corona.

Eine simple Frage dazu:

Ist eine solche Reihenfolge, welche nun aufgrund der Definition einer Reihenfolge Menschen unterschiedlich wertet, in diesem Zusammenhang überhaupt zulässig? Widerspräche diese nicht dem Art. 3 I + III GG, wonach alle Menschen grundsätzlich gleich zu behandeln sind?

Grüße

FGL:

--- Zitat von: Alphonso am 22.12.2020 14:26 ---Ist eine solche Reihenfolge, welche nun aufgrund der Definition einer Reihenfolge Menschen unterschiedlich wertet, in diesem Zusammenhang überhaupt zulässig? Widerspräche diese nicht dem Art. 3 I + III GG, wonach alle Menschen grundsätzlich gleich zu behandeln sind?
--- End quote ---
Der Gleichheitssatz gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Insofern kann es sogar geboten sein, eine Impfreihenfolge dergestalt zu bestimmen, dass stärker gefährdete Bevölkerungsgruppen vorrangig zu weniger stark gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu impfen sind.

Alphonso:
Ich verstehe die Logik dahinter durchaus, aber die einwandfreie Umsetzung stelle ich mir sehr schwierig vor. Theoretisch in der Formulierung und auch praktisch in der Umsetzung.

Ich bringe hier als Beispiel nur mal die kostenlose Ausgabe von FFP2-Masken an "Risikogruppen" in Apotheken bspw., in denen aufgrund von Datenschutzbelangen überhaupt keine Kontrolle der jeweiligen fordernden Person möglich ist, ob diese überhaupt berechtigt ist und hier ein reines Gutglauben stattfindet der ausgebenden Stelle.

Zum anderen die Angst vieler aus den Risikogruppen vor der Impfung überhaupt. Dies wird gerne unter den Teppich gekehrt. Werden aus dieser Angst heraus in den ersten Wochen/Monaten vor der Impfung gesunde Leute an der Impfung gehindert, weil diese zu definierenden Risikogruppen nicht zur Impfstelle marschieren und dadurch die Quote gering ist, man aber eben für diese die Impfdosen vorhalten muss? Zu dem Thema ließe sich sicherlich auch die Impfquote entsprechender Risikogruppen für die Grippe heranziehen. Hier dürften große Überschneidungen vorliegen. Diese hält sich auch sehr in Grenzen.

Ich gehöre keiner Risikogruppe an und würde mich am liebsten am 28. direkt impfen lassen, damit der Quark hinter mir ist und die Hysterie ein wenig abflacht.

Schmitti:
Ich prophezeie mal, die einzige echte Priorisierung in der Reihenfolge wird für diejenigen sein, die mit den mobilen Impfteams erreicht werden. In den Impfzentren wird es danach eher nach Zufall, Chaos und Glück gehen. Die Impfreihenfolge und -organisation geht praktisch nur von dem Biontech-Impfstoff aus, die anderen, die auch schon längst entwickelt und bestellt sind, nur noch die Bürokratie abwarten müssen, spielen dabei keine Rolle. Und bei den Zuständigkeiten wer macht die Termine, wer besorgt/liefert den Impfstoff, wer stellt Personal... , die der Staat in wunderbarster deutscher Föderalismusgeilheit aufgeteilt hat, wird da sehr viel Glück und Zufall dabei sein, wer wann in einem Impfzentrum ne Spritze abholen darf. Wenn das ganze Chaos sich mal halbwegs beruhigt hat, Spahn die siebzehnte Änderung seiner Verordnung aufsetzt, geh ich zum Hausarzt und lass mich impfen. Der Zeitraum, bis das möglich sein wird, dürfte sehr überschaubar sein.

FGL:

--- Zitat von: Alphonso am 22.12.2020 15:02 ---Ich verstehe die Logik dahinter durchaus, aber die einwandfreie Umsetzung stelle ich mir sehr schwierig vor. Theoretisch in der Formulierung und auch praktisch in der Umsetzung.
--- End quote ---
Schwierigkeiten bei der Umsetzung ändern nichts daran, dass die Ausgangsfrage dahingehend zu beantworten ist, dass eine Impfreihenfolge grundsätzlich zulässig ist, wenn zwischen den Bevölkerungsgruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können. Das Risiko, im Falle einer Erkrankung an COVID-19 zu versterben, scheint mir ein sachgerechter Grund für eine solche Unterscheidung zu sein.

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