Autor Thema: Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht  (Read 13606 times)

MrRossi

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Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen  kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....

 

WasDennNun

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Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
Ja, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, ist aber oftmals nicht der Fall. 

Spid

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Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen  kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....

Welche Entscheidungen?

Spid

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Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
Ja, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, ist aber oftmals nicht der Fall.

Eingruppierung ist eine Rechtsfrage.

WasDennNun

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Tja, womit du wieder zeigst, dass es Dinge gibt, die außerhalb deiner Wahrnehmungsfähigkeit liegt.

Spid

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Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.

WasDennNun

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Tja, womit du wieder zeigst, dass es Dinge gibt, die außerhalb deiner Wahrnehmungsfähigkeit liegt.

Spid

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Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.

WasDennNun

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Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
Es geht aber nicht immer nur um Rechtsfragen.
Aber das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.

Spid

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Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?

MrRossi

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Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen  kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....

Welche Entscheidungen?
Die Entscheidungen dass der AG richtig liegt mit der Höhe seiner Entlohnung und keinem Eingruppierungsirrtum unterliegt.

Spid

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Im kommunalen Bereich und den meisten Ländern ist das zutreffend. Dort besitzt das damit befasste Personal in der weit überwiegenden Zahl nicht die hinreichende Güte, um bei der Bildung der Rechtsmeinung zur Eingruppierung eine höhere Qualität einzubringen, als es ein Würfelwurf täte.

MrRossi

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Was denkst Du, wielange bräuchten die Arbeitsgerichte bis alle aktuell Beschäftigten die es betrifft (90% vielleicht?) durch wären?

Spid

  • Gast
Ein paar Jahre.

MrRossi

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Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.