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Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

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MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 14:51 ---Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?

--- End quote ---
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?

Spid:

--- Zitat von: MrRossi am 30.12.2020 08:59 ---
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 14:51 ---Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?

--- End quote ---
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?

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Ob es solche AG und die Möglichkeit der Probezeitkündigung gibt, ist doch unbeachtlich. Eine Probezeit ist eh unbeachtlich und die Wartezeit nach KSchG wartet man einfach ab und einen AG, der meinen Ausführungen entspricht, zerschlägt man - einschließlich seines faschistischen Personals - indem man die gesamte Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten nutzt.

Spid:
Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 30.12.2020 09:59 ---Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.

--- End quote ---
Auch das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung und die Leute dürfen hier weiterhin über ihre Gefühlchen diskutieren, wenn sie im Zusammenhang zum TVöD stehen.
Da ja nur dann etwas über- oder aussertariflich sein kann, wenn es einen Bezug zu einem Tarifvertrag hat, geht deine Aussage übrigens fehl.
Aber das ist nur meine unbedeutende Einzelmeinung.

Spid:
Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.

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