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Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 30.12.2020 10:13 ---Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.

--- End quote ---
Ohne zu wissen auf welchen Tarif man sich bezieht, ist es immer unbekannt ob etwas im ausser- oder übertariflich oder tariflich geregelt ist.
Denn etwas, was in Tarif A tariflich geregelt ist, ist in Tarif B möglicherweise etwas ausser- oder übertarifliches.
Soviel dazu.

Spid:
Um welche Tarifverträge es geht, ist ja thematisch festgelegt.

WasDennNun:
Eben und damit ist der Bezug ja hergestellt.

Spid:
Nein. Das Fehlen eines Bezuges dient nicht als Beleg für einen solchen.

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