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TVöD Bd-0 6, Aufstieg denkbar?

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Spid:
Selbständige Leistungen sind das tarifliche Merkmal, das zu einer höheren Eingruppierung führt. Es handelt sich um Ermessens- und Gestaltungsspielräume, die bei bloßer Rechtsanwendung - gleich wie komplex diese sein mag und wie umfangreich die dafür erforderlichen Fachkenntnisse sind - nicht gegeben sind. Für die Eingruppierung ist die Eingruppierung anderer und erst Recht die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung anderer grundsätzlich unbeachtlich.

gregor:
Wer nimmt eigentlich die Eingruppierung vor? Ich dachte die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich in dem man arbeitet?

Spid:
TB sind eingruppiert und werden nicht eingruppiert. Eingruppierung wird nicht vorgenommen, Eingruppierung ist. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die Wirkung der tariflichen Regelungen.

WasDennNun:

--- Zitat von: gregor am 23.12.2020 16:27 ---Wer nimmt eigentlich die Eingruppierung vor? Ich dachte die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich in dem man arbeitet?

--- End quote ---
Die bilden sich eine Meinung über die Eingruppierung,
du kannst dir deine eigene bilden.
Und wer richtig liegt, dass kann leider nur ein Gericht entscheiden.

Um sich aber eine Meinung bilden zu können, muss man wissen was die auszuübenden Tätigkeiten sind und wie die daraus sich ergebenen Arbeitsvorgänge sind und diese muss man dann entsprechend der EGO einordnen.

gregor:
Aber wer entscheidet denn letztlich über die Eingruppierung?

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