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rechner.info Arbeitgeberbrutto
Isie:
Da das Steuerbrutto für die Arbeitgeberkosten nicht relevant ist, habe ich keine Notwendigkeit dafür gesehen, es zu erwähnen. Handelt es sich um Arbeitgeberkosten für einen der VBL-Pflichtversicherung unterliegenden Beschäftigten? Und hast du das auch im Rechner eingestellt?
schnitzelesser:
Es geht um den Rechner auf dieser Seite. Meinen letzten Beitrag möchte ich dahingehend korrigieren, dass die Gesamtzahllast des Arbeitgebers natürlich von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängt.
Ich möchte meinen letzten Beitrag durch ein Bespiel ergänzen:
Eingaben: Steuermodul 2021, Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, Krankenversicherung 15,7 %, VBL
Einkommensbrutto (Tabellenentgelt) p.a.: 91.355,03
zzgl. Arbeitgeberabzüge: 23.952,24
Summe (Arbeitgeberbrutto): 115.303,27
Im Rechner ausgewiesenes Arbeitgeberbrutto: 117.539,31
errechnet sich aus:
Arbeitnehmer-Steuerbrutto: 93.587,07
zzgl. Arbeitgeberabzüge: 23.952,24
Unterm Strich steht, dass im Rechner a) fälschlicherweise das Steuerbrutto angesetzt wird und b) die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer vollumfänglich unterschlagen wird, wenn das Arbeitgeberbrutto berechnet wird.
Isie:
Du hast recht. Der Rechner addiert die Arbeitgeberbeiträge tatsächlich zum Steuerbrutto und bildet dadurch ein falsches Arbeitgeberbrutto.
Isie:
Bis zu 4636 EUR Monatsentgelt (2020) passt das sogar, weil die darauf vom Arbeitgeber zu entrichtende VBL-Umlage nicht höher ist als die Summe aus Freibetrag und pauschal zu versteuerndem Betrag. Nur im November entsteht durch die auf die Jahressonderzahlung entfallende VBL-Umlage ein zusätzliches Steuerbrutto.
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