Zumeist bekommt man einen "Standardvertrag" un der öffentliche Dienst ist nicht, bereit die Probe- geschweige Wartezeit zu verkürzen. Sechs Monate sind die Regel. Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, unabhängig von der Probezeit. Kündigungsschutz hättest du also nur, wenn du die gesetzliche Wartefrist außer Kraft setzt! Müsste extra in einer Klausel vereinbart werden.