Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Unterschiede max. Probezeitdauer?!
karla:
Hallo,
kann es sein, dass es bei befristeten Arbeitsverträgen Unterschiede der max. Dauer der Probezeiten gibt (max. 6 Wochen und max. 6 Monate!)?
Womit hängt das zusammen? Ob mit oder ohne Sachgrund?
Elternzeitvertretung ist mit Sachgrund?
Danke.
LG
Pukki:
Die maximale Probezeit beträgt 6 Monate, kürzer kann vereinbart werden. In TV-L und TVöD dürfte das jeweils §2 des TV sein.
Spid:
Findet jeweils ein Tarifvertrag Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
karla:
Einmal betrifft meine Anfrag den TVöD VKA und einmal den TV-H.
Spid:
Unterschiedliche Tarifverträge regeln Sachverhalte unterschiedlich.
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