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Unterschiede max. Probezeitdauer?!

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karla:
Hallo,

kann es sein, dass es bei befristeten Arbeitsverträgen Unterschiede der max. Dauer der Probezeiten gibt (max. 6 Wochen und max. 6 Monate!)?

Womit hängt das zusammen? Ob mit oder ohne Sachgrund?

Elternzeitvertretung ist mit Sachgrund?

Danke.

LG

Pukki:
Die maximale Probezeit beträgt 6 Monate, kürzer kann vereinbart werden. In TV-L und TVöD dürfte das jeweils §2 des TV sein.

Spid:
Findet jeweils ein Tarifvertrag Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?

karla:
Einmal betrifft meine Anfrag den TVöD VKA und einmal den TV-H.

Spid:
Unterschiedliche Tarifverträge regeln Sachverhalte unterschiedlich.

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