Ohne dieses Konstrukt hätte die Mutter keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Für den Beamten gelten sowieso die beamtenrechtlichen Regelungen. Ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht, da er nicht dort versichert ist. Nach meinen Verständnis ist Voraussetzung fürs Kinderkrankengeld, dass Kind und Elternteil in der GKV (ggf. auch als freiwillig versicherte Person) sind.