Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Erschwerniszuschlag aufgrund FFP2-Masken & Covid-19 Pandemie?

(1/4) > >>

leboef:
Hallo Zusammen,

ich habe darüber mit meinen Kollegen fabuliert, aber wir konnte keine definitive Rechtsgrundlage dafür finden. In unserem Tarifvertrag ist folgende Passage verankert:

https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1449

Ich arbeite in einem Heim für Behinderte Menschen bei der Lebenshilfe. Wir sind eigentlich eine Wiedereingliederungshilfe, defakto aber ein Pflegeheim. Wir sind aufgrund der Covid-19 Pandemie seit Oktober verpflichtet, dauerhaft FFP2-Masken zu tragen. Das dies vieles erschwert - nicht nur die Pflege, sondern auch den generellen Umgang mit den Klienten, muss ich nicht extra betonen.

Masken zu tragen, ist bei uns sonst nicht üblich, sprich § 19 - 1 würde zutreffen. Unter Punkt 2 wäre meiner Ansicht nach Abschnitt "e" treffend - eine Pandemie ist eine sonstiger vergleichbarer erschwerter Umstand.

Leider habe ich noch keine Infos zu diesem Thema gefunden. Als einzige Stütze dieser These habe ich einen Artikel einer Anwältin:

https://www.kliemt.blog/2020/08/24/erschwerniszulagen-fuer-das-tragen-von-nasen-und-mundschutz/

Ich suche nach einer weiteren Bestätigung, dass das Tragen von FF2/3 Masken definitiv ein Erschwernis ist und sich dies auch von einfachen Mundschutzen/OP-Masken unterscheidet. Denn ohne so eine Grundlage ist der Artikel dieser Anwältin erstmal nur eine Einschätzung und kein bindendes Recht.

Ich möchte mit dem Thema zum Betriebsrat gehen, aber ich will denen auch ein paar Paragraphen auf den Tisch hauen können :)

peer80:
Tut mir leid, aber ich kann deine Einstellung gerade absolut nicht nachvollziehen. Sei doch verdammt noch mal froh, dass dein AG sich Gedanken macht, wie ihr euch im beruflichen Umfeld schützen könnt und euch diese Masken überhaupt zur Verfügung stellt! Wärst du lieber ohne diese Maske in deinem Heim unterwegs? Gerade in solchen Einrichtungen bricht immer mal wieder Covid aus. Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis!

Spid:
Sieht der landesbezirkliche Tarifvertrag einen entsprechenden Zuschlag vor?

yamato:

--- Zitat von: peer80 am 30.12.2020 00:02 ---Tut mir leid, aber ich kann deine Einstellung gerade absolut nicht nachvollziehen. Sei doch verdammt noch mal froh, dass dein AG sich Gedanken macht, wie ihr euch im beruflichen Umfeld schützen könnt und euch diese Masken überhaupt zur Verfügung stellt! Wärst du lieber ohne diese Maske in deinem Heim unterwegs? Gerade in solchen Einrichtungen bricht immer mal wieder Covid aus. Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis!

--- End quote ---

Verstehe die Kritik nicht, der TE will doch die MAske gar nicht los werden. Er will nur mehr Geld haben.
Da ist m.E. nichts gegen zu sagen, so wie der AG wohl jede rechtlich einwandfreie Möglichkeit nutzen würde weniger Geld zu zahlen, so soll der der AN jede Möglichkeit nutzen mehr Geld zu bekommen.

Fachlich kann ich die Berechtigung allerdings nicht beurteilen.

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: peer80 am 30.12.2020 00:02 ---Tut mir leid, aber ich kann deine Einstellung gerade absolut nicht nachvollziehen. Sei doch verdammt noch mal froh, dass dein AG sich Gedanken macht, wie ihr euch im beruflichen Umfeld schützen könnt und euch diese Masken überhaupt zur Verfügung stellt! Wärst du lieber ohne diese Maske in deinem Heim unterwegs? Gerade in solchen Einrichtungen bricht immer mal wieder Covid aus. Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis!

--- End quote ---

Der Arbeitgeber erfüllt hier seine Plicht nach dem ArbSchG. Wenn ggf. Zulagen vorgesehen sind die dem TE zustehen ist das doch völlig in Ordnung danach zu fragen.

Mich würde im Moment der Begriff "dauerhaftes Tragen" der Masken stören. Hier muss auf die Tragzeitbegrenzung und entsprechende Erholungszeiten geachtet werden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version