Nein, du irrst dich. Der Grund für die Abschlagszahlung ist kein Versagen des Arbeitgebers, sondern im Gegenteil dessen Bemühen, trotz ungünstiger zahlungstechnischer Abläufe eine Zahlung zum Fälligkeitstermin zu bewirken. Wenn der Fälligkeitstermin bereits verstrichen ist, mag das im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen, es kann aber auch im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegen, das hat aber nichts damit zu tun, ob die Zahlung per Bezügeabrechnungsverfahren oder per Abschlag erfolgt.