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Jahressonderzahlung

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Maxym:
Hallo und frohes Neues!

bin neu hier und vielleicht passt das Thema hier nicht rein, dennoch haben mich einige Fragen nicht losgelassen, dass ich mich jetzt doch an das Forum wende.
Es geht um meine Jahressonderzahlung, zwar ist das Thema jetzt schon einen Monat her, aber ich komme ich noch nicht darauf, wie sich die Summe bei mir ergeben hat. Ich bin TVL E13 S2, zumindest im Jahre 2020 komplett gewesen. Laut Tabelle soll man doch dann 47,07% erhalten, aber konkret von was? Ich dachte immer, vom normalen Nettogehalt? Oder werden die 47.. % ebenfalls nochmal vom Nettgeholt versteuert, dass man eigentlich nur 1/4 bekommt?

Könne ich gegebenenfalls nochmal was nachfordern oder ist das Thema dann auch seitens der Stellen abgelaufen?
LG
DANKE!

Spid:
Naheliegenderweise bezieht sich der Bemessungssatz auf die Bemessungsgrundlage und nicht auf das Nettogehalt - wie sich der tariflichen Norm ergibt.

Maxym:
Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.

Lars73:
Die Jahressonderzahlung ist brutto und das netto ergibt sich dann über die individuellen Abzüge.

Wurde die Zusatzversorgung im Rechner korrekt ausgewählt.

Spid:

--- Zitat von: Maxym am 01.01.2021 17:32 ---Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.

--- End quote ---
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.

Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

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