Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 8146 times)

Maxym

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Jahressonderzahlung
« am: 01.01.2021 17:26 »
Hallo und frohes Neues!

bin neu hier und vielleicht passt das Thema hier nicht rein, dennoch haben mich einige Fragen nicht losgelassen, dass ich mich jetzt doch an das Forum wende.
Es geht um meine Jahressonderzahlung, zwar ist das Thema jetzt schon einen Monat her, aber ich komme ich noch nicht darauf, wie sich die Summe bei mir ergeben hat. Ich bin TVL E13 S2, zumindest im Jahre 2020 komplett gewesen. Laut Tabelle soll man doch dann 47,07% erhalten, aber konkret von was? Ich dachte immer, vom normalen Nettogehalt? Oder werden die 47.. % ebenfalls nochmal vom Nettgeholt versteuert, dass man eigentlich nur 1/4 bekommt?

Könne ich gegebenenfalls nochmal was nachfordern oder ist das Thema dann auch seitens der Stellen abgelaufen?
LG
DANKE!

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 01.01.2021 17:29 »
Naheliegenderweise bezieht sich der Bemessungssatz auf die Bemessungsgrundlage und nicht auf das Nettogehalt - wie sich der tariflichen Norm ergibt.

Maxym

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 01.01.2021 17:32 »
Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 01.01.2021 17:39 »
Die Jahressonderzahlung ist brutto und das netto ergibt sich dann über die individuellen Abzüge.

Wurde die Zusatzversorgung im Rechner korrekt ausgewählt.

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 01.01.2021 17:46 »
Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.

Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Maxym

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 01.01.2021 17:47 »
Die Jahressonderzahlung ist brutto und das netto ergibt sich dann über die individuellen Abzüge.

Wurde die Zusatzversorgung im Rechner korrekt ausgewählt.

Eigentlich schon, ich weiß jetzt z.B. auch nicht ob der Soli bei mir noch drauf ist oder nicht, weil ich immer weniger erhalte als der Rechner mir anzeigt.

Bzgl der Jahrressonderzahlung, Danke nur Brutto von was?
Auf der Seite steht:
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."
Entgelt = Butto oder Netto?
Wenn ich mal als Bsp bei Stufe 2 E13 2.500 (Netto) nehme, habe ich 4.300 Brutto.
47,07% vom Netto wären 1.129,68, das wird dann nochmal versteuert? Ergibt für mich keinen Sinn? dann würde ich bei mir nochmal 300€ Abzüge haben. Also eine Zahlung versteuern, die sich bereits an der versteuerten Endsumme orientiert?

Maxym

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 01.01.2021 17:49 »
Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.

Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Ich habe letztes Jahr mit dem LBV telefoniert und damals haben die Punkte alle gepasst, darum bin ich umso eher verwundert, warum das jetzt alles hinten und vorne nicht mehr passt.
Bzgl deiner Aussage mit dem Mist, dann kannst du das Feedback direkt an die Bertreiber dieser Seite hier senden, denn genau daher habe ich diese Passage. Gesucht habe ich gar nichts, sondern mich nur an die Informationen dieser Seite gehalten, die ebenfalls die gleichen Informationen (inkl. diesem Satz) des LBVs widergibt.

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 01.01.2021 17:50 »
Entgelt ist brutto. Auf die Jahressonderzahlung fallen dann Steuern und Sozialversicherung an.

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 01.01.2021 17:53 »
Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."

Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.

Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Ich habe letztes Jahr mit dem LBV telefoniert und damals haben die Punkte alle gepasst, darum bin ich umso eher verwundert, warum das jetzt alles hinten und vorne nicht mehr passt.
Bzgl deiner Aussage mit dem Mist, dann kannst du das Feedback direkt an die Bertreiber dieser Seite hier senden, denn genau daher habe ich diese Passage. Gesucht habe ich gar nichts, sondern mich nur an die Informationen dieser Seite gehalten, die ebenfalls die gleichen Informationen (inkl. diesem Satz) des LBVs widergibt.
Wen interessiert irgendwelcher Mist im Internet? Die maßgebliche tarifliche Grundlage habe ich genannt. Du wirst den Tarifvertrag ja wohl gründlich studiert haben, bevor Du einen Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag unterschrieben hast, der von Arbeitszeit bis Zulagen alles regelt.

Maßgeblich ist das Entgelt, nicht was davon übrig bleibt, nachdem der Staat Dir allerhand abgepresst hat.

Maxym

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 01.01.2021 17:57 »
Da gab es nichts zu studieren, weil dieser Vertrag sich genau auf den Mist im Internet bezieht, diesen Mist gehe ich jetzt nochmal durch und gebe ihn genau hier wieder, so wie auch vom LBV verkündet.

Maxym

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 01.01.2021 17:59 »
Entgelt ist brutto. Auf die Jahressonderzahlung fallen dann Steuern und Sozialversicherung an.

Ah ok Danke, so hatte ich das auch noch in Erinnerung, wundert mich dennoch über die hohen Abgaben.
Bei 4.300 Brutto, wären das ja 2.024,01 und dann die Steuern drauf, dann wären das bei mir ca. 60%.
Dann werde ich nochmal das LBV kontakieren. Die waren letztes Jahr auf jeden Fall selbst etwas verwirrt.

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 01.01.2021 18:05 »
Da gab es nichts zu studieren, weil dieser Vertrag sich genau auf den Mist im Internet bezieht, diesen Mist gehe ich jetzt nochmal durch und gebe ihn genau hier wieder, so wie auch vom LBV verkündet.

Nein, der Tarifvertrag ist die maßgebliche Rechtsgrundlage und stellt keine Bezüge zu Inhalten im Internet her noch enthielte er solche.

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 01.01.2021 18:23 »
Von der Jahressonderzahlung sollten netto ca 45% übrig bleiben. Wie geschrieben nicht nur Steuer sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. 1/4 Monatsgehalt netto kommt also grob hin.

newT

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 01.01.2021 18:53 »
Entgelt ist brutto. Auf die Jahressonderzahlung fallen dann Steuern und Sozialversicherung an.

Ah ok Danke, so hatte ich das auch noch in Erinnerung, wundert mich dennoch über die hohen Abgaben.
Bei 4.300 Brutto, wären das ja 2.024,01 und dann die Steuern drauf, dann wären das bei mir ca. 60%.
Dann werde ich nochmal das LBV kontakieren. Die waren letztes Jahr auf jeden Fall selbst etwas verwirrt.

Das mit den 60% Abzügen auf die Jahressonderzahlung ist durchaus korrekt. Ohne die genauen Zahlen zu kennen, bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Jahressonderzahlung wird die Jahreslohnsteuer mit und ohne Sonderzahlung berechnet und die Differenz wird abgezogen, sodass effektiv auf die Jahressonderzahlung eine Lohnsteuer im Bereich deines Grenzssteuersatzes erhoben wird (bei 55K Brutto, Steuerklasse 1 also ca. 40%). Da du unterhalb der BBG bleibst, kommen auch noch die kompletten Sozialversicherungsabzüge obendrauf: ca. 7,8% KV, 9,3% RV, AV, AN-Beitrag zur Zusatzversorgung, usw. Also 40% der Jahressonderzahlung als Netto obendrauf sind durchaus realisitisch.

Suntzu

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #14 am: 02.01.2021 21:54 »
Es ist doch "Standard", egal ob öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft, dass immer vom Bruttogehalt ausgegangen wird.