Liebe Kollegen,
ich wünsche allen Usern ein frohes und gesundes neues Jahr.
Ich bin zum 31.12.2020 aufgrund Renteneintritt per Auflösungsvertrag aus dem ÖD ausgeschieden. Zuvor war ich von März 2020 bis zu meinem Ausscheiden krank geschrieben.
Ich hatte für 2019 noch einen Urlaubsanspruch von 19 Tagen und für 2020 einen Anspruch von 35 Tagen. Diesen gesamten Urlaub von insgesamt 54 Tagen wollte ich vor meinem Renteneintritt nehmen. Meine lange Erkrankung hat mir aber einen Strich durch meine Pläne gemacht.
Nun habe ich meinem Arbeitgeber bei der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses darauf angesprochen, dass ich eine Abgeltung meines nicht mehr genommenen Urlaubs wünsche. Die Antwort war, dass mir nur der Mindesturlaub nach EU-Recht abgegolten werden kann, und das wären 4 Wochen = 20 Tage. Im übrigen wäre es ja ziemlich unverschämt, so lange krank gewesen zu sein und dann noch eine Urlaubsabgeltung bekommen zu wollen.
Da bin ich gelinde gesagt etwas perplex. Kennt sich hier jemand damit aus, ob diese Aussage korrekt ist? Steht mir tatsächlich nur eine Abgeltung des Mindesturlaubs nach EU-Recht von 4 Wochen zu?
Ich danke schon mal für eine Antwort.
Liebe Grüße!