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Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg

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Körperklaus:
Guten Tag,

folgendes Problem.

Von der E9b Stufe 2 aus, wurde mir eine persönliche Zulage nach § 14 Abs. 1, 3 TV-L zwischen Entgeltgruppe 9b und Entgeltgruppe 10 gewährt, also auf die E10 Stufe 2.

Nun bin ich in der E9b in die Stufe 3 aufgerückt, die Zulage wird aber weiterhin nur für die Höhe der E10 Stufe 2 gewährt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Zulage auf die E10 Stufe 3 angehoben wird. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies aber so korrekt wäre. Ich bin aber weiterhin skeptisch, da im TV-L nichts Entsprechendes geregelt ist.

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Start ins neue Jahr.

Spid:
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Es gibt im TV-L keine E9.

Körperklaus:

--- Zitat von: Spid am 03.01.2021 18:33 ---Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Es gibt im TV-L keine E9.

--- End quote ---

Sie beziehen sich auf das E9a und E9b? Habe dies angepasst. Danke für den Hinweis.

Spid:
Ja.

Die Zulage bemißt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Entgelt und dem, das sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 ergäbe. Eine Höhergruppierung aus E9b/2 wie aus E9b/3 führt in E10/2.

Körperklaus:

--- Zitat von: Spid am 03.01.2021 18:44 ---Ja.

Die Zulage bemißt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Entgelt und dem, das sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 ergäbe. Eine Höhergruppierung aus E9b/2 wie aus E9b/3 führt in E10/2.

--- End quote ---

Danke für die Antwort.

Ich hätte noch eine Nachfrage bzw. Verständnisfrage:

Ich würde dann aber nach zwei Jahren in der E10/2, vorausgesetzt die Zulage wird so lange gewährt, in die E10/3 aufsteigen? Zumindest würde ich so §17 Abs. 4 Satz 3 verstehen.

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