Entgeltgruppe 9a
1. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens 18 Beschäftigte, davon mindestens fünf Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe, durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist. (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 8.) (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens zehn Beschäftigte, davon mindestens drei Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe, durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der in Fallgruppe 1 eingruppierten Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter bestellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Entgeltgruppe 8
Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, denen als Schichtführerinnen oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist.
Ein kleiner Auszug aus der EGO, die Eingruppierung ist je nach Größe des Tätigkeitsumfeldes und deiner Qualifikation zwischen E 6 und E 9a.