Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Änderungsvertrag ablehnen?
Jack Walsh:
Mein Arbeitgeber möchte nach einer erfolgten Arbeitsplatzüberprüfung den Arbeitsvertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Überprüfung ändern (Bund/Höhergruppierung). Aus verschiedenen Gründen möchte ich das nicht, u.a. wegen der Stufenlaufzeit, das minimal höhere Gehalt wiegt für mich die höhere Verantwortung nicht auf. Kann ich die Änderung ablehnen und welche Folgen kann eine Ablehnung haben?
Vielen Dank vorab für Antworten.
Spid:
Ja. Grundsätzlich keine.
WasDennNun:
Allerdings ist es ja so, dass dein AG sich eine neue Rechtsmeinung über deine Eingruppierung gemacht hat.
Haben sich zu einem Zeitpunkt X deine auszuübenden Tätigkeiten geändert?
Falls nein, dann brauchst du dir ja wegen der Stufen keine Sorgen machen, die bleiben dann ja gleich und nur die EG ändert sich.
Falls ja,
Dann hast du der Änderung ja durch Übernahme der (höherwertigen?) Tätigkeiten zugestimmt und ab diesem Zeitpunkt bist du entsprechend Höhergruppiert. Änderung am AV benötigt man nicht.
Stufenlaufzeit fängt bei Null an.
Alternative: Du widersprichst dieser neuen Tätigkeiten (und der AG akzeptiert dies) und bekommst halt die alten oder andere neu zugewiesen.
Der Zeitpunkt der Überprüfung ist irrelevant. Entscheidend ist die Übertragung der neuen Tätigkeiten durch den AG.
Jack Walsh:
Danke für die Antworten.
Die auszuübenden Tätigkeiten sollen ebenfalls rückwirkend zum Monat der Überprüfung geändert werden. Eine neue Tätigkeitsdarstellung soll ich noch bekommen, zunächst habe ich nur schriftlich den Änderungsvertrag.
Tatsächlich ausgeübt habe ich sowohl vor der Überprüfung als auch nach der Überprüfung bereits höherwertige Tätigkeiten (1 bis 2 Ebenen an Vorgesetzten nicht besetzt, relativ neuer Bereich in der Behörde, Vieles noch in der Findung und nicht geregelt).
Gibt es eine Frist für den Widerspruch gegen die neuen Tätigkeiten und ab wann läuft diese, ab Aushändigung der neuen Tätigkeitsdarstellung? Muss man das begründen und kann ich mich dann darauf zurückziehen die Tätigkeiten tatsächlich auszuüben, die mir bisher übertragen waren, aber nicht mehr die höherwertigen Tätigkeiten?
Spid:
Dir wird doch nunmehr erst eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung angeboten. Diese mußt Du einfach nur ablehnen.
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