Autor Thema: TvöD Corona Sonderzahlung  (Read 2166 times)

benny3041

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
TvöD Corona Sonderzahlung
« am: 11.01.2021 07:52 »
Guten Morgen,

ich bin neu hier und würde gerne folgende Frage stellen :

Ich bin bei einer Verbandsgemeindeverwaltung ( RLP ) tätig und bin in der Entgeltgruppe 5, Erfahrungsstufe 2 gruppiert.
Allerdings bekomme ich seit ungefähr Mai 2020 eine Zulage für die E9a, da ich dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit ausübe.

Nun habe ich vor paar Wochen die Corona-Sonderzahlung erhalten. 400,00€.
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung hieß es erstmal, dass dies geprüft wird ob mir die 600,00€ zustehen würden.

Heute bekam ich die Rückmeldung, dass die 400,00€ korrekt sind. Zudem wird mir ende Januar die Jahressonderzahlung gekürzt ( bzw. ich muss 7 % zurückzahlen ), da ich diese nach der Entgeltgruppe 5 erhalten habe. Nun wird diese nach der 9a berechnet. 

Kann mir hier jemand die Rückmeldung geben, ob dies soweit korrekt ist ?

LG

Benny

Spid

  • Gast
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 11.01.2021 07:54 »
Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?

benny3041

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 11.01.2021 07:57 »
Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?

Die Zulage ist nicht befristet. Diese wird mir permanent ( bzw. solange ich die Tätigkeit ausübe und den ALG 1 besuche ) gewährt, da ich den Angestelltenlehrgang 1 jetzt absolviere.

Spid

  • Gast
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #3 am: 11.01.2021 08:02 »
Es handelt sich also um die von mir genannte Zulage - die auch nicht gewährt wird, sondern zusteht. Dann ist das Handeln des AG korrekt.

benny3041

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #4 am: 11.01.2021 08:06 »
Danke für die Rückmeldung.
Und mit was für einer hohen Entgeltkürzung, zwecks Jahressonderzahlung, kann ich dann rechnen ? ???

LG

Spid

  • Gast
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #5 am: 11.01.2021 08:13 »
Es handelt sich um keine Kürzung, sondern die Rückforderung und Aufrechnung zuviel gezahlten Entgelts. Die Überzahlung hast Du ja selbst geschildert: anstatt gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 4 den Bemessungssatz anzulegen, der für die E9a gilt, wurde der für die E5 angelegt.

benny3041

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:TvöD Corona Sonderzahlung
« Antwort #6 am: 11.01.2021 08:22 »
Danke für die Rückmeldung :)

LG