Eine sächsische Lehrerin wurde nach >10 Jahren im Angestelltenverhältnis als Studienrätin (A13) zunächst in das Beamtenverhätnis auf Probe und inzwischen (nach einer verkürzten Probezeit von einem Jahr) in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Sie verfügt über eine BU-Versicherung (mit Kapital-Komponente, falls das in irgendeiner Form relevant ist), die angesichts der neuen Situation auf dem Prüfstand steht.
Wird in diesem konkreten Fall die Vordienstzeit im ÖD auf die 5 Jahre Wartezeit, die für den Bezug des Ruhegehaltes im Falle einer Dienstunfähigkeit erforderlich ist, angerechnet? (Ich habe bislang nur gefunden, dass dies angerechnet werden kann und vermute, dass dies hier auch so ist, würde das aber gerne nochmal verifizieren.)
Mit welchem Ruhegehalt wäre zum jetzigen Zeitpunkt im Falle einer Dienstunfähigkeit zu rechnen? Ich lese da etwas von einem maximalen Verminderungsbetrag von 10,8%. Bezieht der sich auf das maximal erreichbare Ruhegehalt von 71,75% der Besoldung in A13 Stufe 12 oder "nur" der derzeit erreichten A13 Stufe 8?
Tja, und dann wäre noch diese Berufsunfähigkeitsversicherung... Hier ist klar, dass man das am Ende mit der Versicherungsgesellschaft klären muss, aber ich würde gerne wissen, was hier grundsätzlich sinnvoll, möglich und üblich ist. Da der Versicherungsberater jetzt nicht unbedingt das schärfste Messer im Kasten ist, würde ich gerne bissel im Vorfeld wissen, worauf man da achten und vor allem, was man vermeiden sollte...