Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Nach dem Vorbereitungsdienst in die fW und später wiederkehren möglich?
Martinh:
Hallo liebes Forum,
ich bin kurz vor Abschluss meines Vorbereitungsdienstes als Inspektoranwärter. Nun habe ich ein richtig gutes Jobangebot und sehe meine Zukunft eher in der Privatwirtschaft. Trotzdem wäre es schön sich eine Tür offen zu lassen. Daher die Frage:
Wäre es möglich nach der Zeit als Beamter auf Widerruf einige Zeit in der freien Wirtschaft zu arbeiten und dann (falls es sich wieder ergibt wegen Familie o.ä) als Beamter auf Probe einzusteigen?
Mask:
Ohne es näher geprüft zu haben müsste es mE theoretisch möglich sein, sich nach einer Entlassung auf eigenen Antrag später wieder in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu lassen.
Ob das dann praktisch auch eine Behörde macht, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Darf man fragen, in welchem Bereich der freien Wirtschaft Bedarf an studierten Diplom-Verwaltungswirten besteht? Dachte immer unser Studium wäre für niemand von Interesse
newT:
Gibt es in deinem Bundesland keine Rückzahlungspflicht der Anwärterbezüge wenn du nach dem Studium aus dem öffentlichen Dienst ausscheidest?
Martinh:
In der Personalabteilung eines mittelgroßen Betriebes. Ich habe einem guten Freund immer regelmäßig von den schwierigen Bedingungen im ÖD berichtet und nun hat mir angeboten bei ihm einzusteigen. Die Rückzahlung der Bezüge würden die übernehmen.
Organisator:
Nicht irritieren lassen, du musst keinen Antrag auf Entlassung stellen. Das Beamtenverhältnis endet automatisch mit Ende des Vorbereitungsdienstes.
Ansonsten bestehen keinerlei Hinderungsgründe, warum ein potentieller Dienstherr dich nicht irgendwann wieder einstellen sollte. Erfahrungsgemäß jedoch nicht sofort als Beamter.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version