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[Allg] Nach dem Vorbereitungsdienst in die fW und später wiederkehren möglich?

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Alphonso:
Außerdem kommt eine Rückzahlung der Anwärterbezüge doch auch nur in Frage, wenn Sonderzuschläge nach den einschlägigen Paragraphen der Landesgesetze gewährt wurden (halte ich für unwahrscheinlich im Bereich der Verwaltung). Und dann auch nur dieser Sonderzuschläge.
Du kannst dahingehend also relativ entspannt sein. In unserer Behörde gibt es einige, die nach dem Vorbereitungsdienst gewechselt sind, weil es zu der Zeit keine freie Stelle gab und anschließend zurückkehrten und die Verbeamtung ohne große Probleme vonstatten ging.

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: Martinh am 11.01.2021 21:08 ---In der Personalabteilung eines mittelgroßen Betriebes. Ich habe einem guten Freund immer regelmäßig von den schwierigen Bedingungen im ÖD berichtet und nun hat mir angeboten bei ihm einzusteigen. Die Rückzahlung der Bezüge würden die übernehmen.

--- End quote ---

Wow :D Dann hast du ja echt Glück scheinbar. Man lernt ja eigentlich nicht wirklich was im Studium, dass einem in der freien Wirtschaft groß von Nutzen wäre und viele Fächer die relevant sind- gerde in der Personalabteilung- hat man ja nicht einmal. Und wenn die dann auch noch die ganzen Anwärterbezüge zurückzahlen, dann musst du ja echt ein Goldschatz sein  ::) Da wäre ja jeder andere Arbeitnehmer kostengünstiger :D
Solltest du dann irgendwann zurückkehren wollen, dann kannst du bestimmt wieder einsteigen, vor allem wenn "Not am Mann" ist. Inwieweit du dann aber ins Beamtenverhältnis zurück kannst, ist natürlich eine andere Sache. Aber je nachdem wie lange du dann schon in der freien Wirtschaft tätig warst, lohnt sich das dann sowieso nicht mehr. Als Angestellter ist das sicherlich unproblematisch :)
Viel Spaß und Erfolg in der freien Wirtschaft  :)

newT:

--- Zitat von: Alphonso am 12.01.2021 08:36 ---Außerdem kommt eine Rückzahlung der Anwärterbezüge doch auch nur in Frage, wenn Sonderzuschläge nach den einschlägigen Paragraphen der Landesgesetze gewährt wurden (halte ich für unwahrscheinlich im Bereich der Verwaltung). Und dann auch nur dieser Sonderzuschläge.

--- End quote ---
Zumindest bei uns in Bayern wäre alles zurückzuzahlen, was einen Freibetrag von 400€ überschreitet. Somit sind das im gehobenen Dienst bei 3 Jahren Studium immerhin ca. 35.000€

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