Autor Thema: E9a Stufe 3 mit Zuzahlg. nach E9b Stufe 3 - Garantiebetrag oder Unterschiedsgeld  (Read 2048 times)

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Hallo zusammen,

nachdem ich weder bei der TVL oder TDL die Antwort gefunden habe und ich jetzt schon mehrere PDF mit Durchführungshinweise gelesen habe, stelle ich hier mal meine Frage und hoffe das hier jemand die Antwort weiß  :)

ich habe folgende Frage:

Ich bin nach Antrag (gestellt im Februar 2020) jetzt im Dezember 2020 in die 9b Stufe 3 höhergruppiert worden. Mehrere Kollegen von mir auch.

Ich war vorher in der E9a Stufe 3 und habe die Entgruppenzulage in Höhe von 101.57 € erhalten.

Jetzt habe ich im Dezember noch mein Gehalt von der 9a Stufe 3 + Zulage erhalten und einen Abschlage von über 600€ . Das war überraschend, da ich dachte ich würde das Gehalt für 9b Stufe 3 erhalten. Da war die Personalabteilung wohl nicht schnell genug. Wir haben erst Mitte  Novermber einen Änderungsvertrag bekommen, den wir unterschreiben sollten, was ich auch wie meine Kollegen Ende November getan habe).

Jetzt habe ich mit einem Kollegen gesprochen und er hat auch einen Abschlag erhalten.

Jetzt kommt aber das große ABER:

Er kommt von der E9a Stufe 4 + Zulage in die E9b Stufe 3 und da bekommt er wohl den Garantiebetrag und da ist der Abschlag, der auch höher war als meiner, normal bzw. für mich verständlich.
Aber warum habe ich einen Abschlag bekommen?.
Ich komme von der 9a Stufe 3 + Zulage in die 9b Stufe 3 (also Stufengleich). Und da bekomme ich meines Wissen keinen Garantiebetrag oder Sonstiges.
Warum habe ich jetzt auch wie mein Kollege einen Abschlag erhalten (auch wenn der niedriger war)?

- Der Abschlag soll wohl die Nachzahlung sein , weil es mit der normalen Gehaltszahlung in der Schnelle nicht geklappt hat. -

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten  :)

MfG


Spid

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Wenn Dein Antrag auf Höhergruppierung im Februar beim AG eingegangen ist, bist Du seitdem rückwirkend zum 01.01.20 höhergruppiert, dazu bedarf es weder eines Änderungsvertrages noch wäre damit die Zeit bis Dezember zu erklären noch wäre eine besondere „Schnelle“ zu erkennen. Erkennbar ist vielmehr ein Versagen des AG zur zeitgerechten Auszahlung des zustehenden Arbeitsentgelts. Entsprechend weiter zurückliegende Ansprüche sind aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen.

Der Anspruch auf Entgeltgruppenzulage für Techniker ehemals der E9a Fg. 1 bis zum 31.12.19 ist seit dem 01.01.20 entfallen - ob mit oder ohne Antrag auf Höhergruppierung. Mithin bist weder Du noch Dein Kollege aus einer E9a mit Entgeltgruppenzulage in E9b höhergruppiert worden, weshalb bei der Höhergruppierung eine Entgeltgruppenzulage auch nicht zu berücksichtigen ist.

Aus E9a/4 geht es in E9b/3, das zustehende Entgelt ist E9a/4 plus 180€ Garantiebetrag. Aus E9a/3 geht es in E9b/3, Anspruch besteht auf das Entgelt der E9a/3 plus eines Garantiebetrags in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen E9a/3 und E9b/3. In beiden Fällen besteht also Anspruch auf ein höheres Entgelt seit dem 01.01.20, wobei - wie ausgeführt - die ältesten Ansprüche bereits aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen sind.

NeuHier

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Hallo Spid,

danke für die Antwort.

Das ist es ja was ich nicht verstehe.
Habe vorher 3276.44€ (9a/3) + 101.57€ = 3378.0€ brutto bekommen.
Müsste also jetzt in der 9b/3  3374.65€ bekommen. Und dies ist ja weniger als vorher.
Demnach müsste ich keine Nachzahlung bekommen sondern müsste was zurückzahlen.

Darum komme ich nicht mit der Nachzahlung klar.

Kannst du mir das erläutern?

Vielen Dank

MfG

Spid

  • Gast
Es bestand ja seit dem 01.01.20 kein Anspruch mehr auf die Entgeltgruppenzulage. Der AG hat sie freiwillig übertariflich fortgezahlt.

NeuHier

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Das ist richtig. Das war eine freiwillige Zahlung. Trotzdem müsste ich jetzt weniger verdienen.
Wenn jetzt die freiwillige Zahlung wegfällt und ich jetzt 9b/3 bekomme habe ich ja weniger Brutto. Siehe Rechnung oben.

Oder geht jetzt die freiwillge Zahlung weiter also von 9a/3 = 3276.44€  + 101.57€(freiwillge Zuzahlung) = 3378.01€ auf 9b/3 = 3374.65€ + 101,57€(freiwillige Zulage) = 3476,22€. Das könnte die Nachzahlung erklären.

Siehst du das auch so? Ich verstehe es einfach nicht.

Noch ein Wort zur Durchführung:

Da glaube ich ist einiges schiefgelaufen. Unsere Abteilung hat im Februar geschlossen den Antrag von 9a auf 9b gestellt. So wie ich das verstanden habe, musste das nur durchgeführt werden.
Aber auf mehrmaliges Anfragen haben wir als Antwort immer "Es muss noch auf Antwort des Finanzministeriuns gewartet werden"
Dann haben wir Mitte November einen Brief erhalten, indem drinstand, das man uns beglückwünscht und das man den anliegenden Änderungsvertrag unterschreiben soll und dann in die Personalabteilung schicken muß.
Darum gab es wohl Ende Dezember die Nachzahlung.

MfG

Spid

  • Gast
Ob ein AG eine freiwillige Zahlung leistet oder nicht leistet, ist naturgemäß kein tariflicher Regelungsgegenstand. Ebensowenig kann beurteilt werden, ob AG, die freiwillige Zahlungen leisten, diese fortsetzen. Jedenfalls kann ein AG eine freiwillige, übertarifliche Leistung nicht einfach so zurückfordern. Mithin steht ihm diesbezüglich auch keine Aufrechnung zu.

NeuHier

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Hallo Spid,

jetzt scheine ich es verstanden zu haben.

Ich darf die freiwillige Zulage nicht mitrechen (und der Arbeitgeber auch nicht).
Das erklärt alles.

Also muss ich es so rechnen: Unterschied  9a/3 = 3276.44€  zu 9b/3 = 3374.65€.

Daraus ergibt sich ein Unterschied von 98,21€ und dieser wurde mir nachgezahlt.

Ich hatte immer diese freiwillige Zulage im Kopf.

Stimmt das jetzt so?

Vielen Dank

MfG


NeuHier

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Hallo Spid,

vielen Dank.

Ich hatte schon schlaflose Nächte, weil ich es nicht verstanden habe.

Bleib Gesund  :)

Schöne Grüße