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PKV/GKV

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bgler:

--- Zitat von: Asperatus am 12.01.2021 18:59 ---Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

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Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.

newT:

--- Zitat von: bgler am 16.01.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Asperatus am 12.01.2021 18:59 ---Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

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Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.

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Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.

Isie:
Und im Gegensatz zu einer Pflichtversicherung sind bei einer freiwilligen Versicherung in der gKV auch andere Einnahmen beitragspflichtig.

bgler:

--- Zitat von: newT am 16.01.2021 14:50 ---
--- Zitat von: bgler am 16.01.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Asperatus am 12.01.2021 18:59 ---Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

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Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.

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Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.

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Natürlich nicht, hier ging es (mir) jedoch um den KV-Beitrag. Die Rechnung kippt denke ich auch ohne Berücksichtigung der PflegeV bereits zugunsten der PKV.

Bob Kelso:
Ein weiterer geldwerter Vorteil der PKV ist, dass Kapitaleinkünfte ( Miete; Lebensversicherungen,...) nicht mit Abgaben gemindert werden. Bei der  freiwilligen GKV werden diese zur Beitrags Berechnung herangezogen, und zwar zu 100 % .

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